Guten Abend,
hoffentlich koennen sie mir ein bischen Auskunft geben. Meine Mutter hat mit mir ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall unterschrieben mit notariatsakt aber trotz dieses zeigt das Grundbuch Auszug meine Mutter als die einzel eingentuemerin. Ich moechte wissen ob etwas fehlt, ich meinte das solche information in Blatt B von Auszug angegeben sein sollte? Haben wir etwas nicht unterschrieben oder scheint dieses information im Grundbuch nicht auf?. Wenn nicht im Grundbuch dann wo? Wenn mann dieses Immobilien verkaufen moechte, scheine ich auch auf als eingentuemer? Vielen Dank fuer jeden Auskunft.
Grundbuch eintragung und Schenkungsvertrag
15. September 2016
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Frage vom 15. September 2016 | 01:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbuch eintragung und Schenkungsvertrag
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#1
Antwort vom 15. September 2016 | 03:48
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo
ich kann dir dabei nicht helfen,allerdings wuerde mich das auch Inteeressieren.
zitat
Meine Mutter hat mit mir ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall unterschrieben mit notariatsakt
ich kann mir garnicht vorstellen ,das so etwas geht, sollte dies aber so sein, waere toll wenn jemand einen Link hat oder die rechtlichen Aspekte erlaeutern wuerde. Waere so etwas rechtlich bindend , wuerde das bei mir helfen,mir Zukunftssorgen zu nehmen.
#2
Antwort vom 15. September 2016 | 11:04
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo
ich ahbe viel und ausfuehrlich erklaert imInternet gefunden.
google suche
"Schenkung auf Todestag"
vielleicht hilft das einem , ist fuer unseren Fall eine Varaiante dei genauer geprueft wird
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. September 2016 | 13:10
Von
Status: Richter (8239 Beiträge, 4558x hilfreich)
Zitat:Meine Mutter hat mit mir ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall unterschrieben mit notariatsakt aber trotz dieses zeigt das Grundbuch Auszug meine Mutter als die einzel eingentuemerin. Ich moechte wissen ob etwas fehlt,...
Leider haben wir keine hellseherischen Fähigkeiten.
Du solltest mal bei dem Notar nachfragen, der den Vertrag beurkundet hat, ggf. kann man auch beim GBA nachfragen.
Und jetzt?
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