Grundbuchberichtigung - aber wie??

8. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ratlos70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbuchberichtigung - aber wie??

Hallo zusammen,

Konstellation
Ehefrau und Ehemann lassen sich scheiden. Ehemann überlässt Frau und 2 Kindern das gemeinsame Haus, lässt sich im Jahr1988 ein 15Jähriges Wiederkaufsrecht eintragen mit Bedingungen. Ehemann verstirbt 2009 beide Kinder sind Erben zu gleichen Teilen.
Ehefrau verkauft das Haus 2017. Wie kann ich das Wiederkaufsrecht aus dem Grundbuch löschen lassen? Der eine Erbe war mit dem Verkauf nicht einverstanden und verweigert die Unterzeichnung der Löschungsbewilligung. Der Käufer bekommt von der Bank den Kredit nicht, da in Abt II an erster Stelle das bereits erloschene Wiederkaufsrecht eines Verstorbenen eingetragen ist und sich das Grundbuchamt quer stellt dies zu löschen.

Gibt es da noch weitere Möglichkeiten.

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

Der Ratlose

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Der eine Erbe war mit dem Verkauf nicht einverstanden und verweigert die Unterzeichnung der Löschungsbewilligung.


Wie jetzt? Der eine Erbe war mit dem Verkauf nicht einverstanden, unterschreibt aber den Kaufvertrag und versucht jetzt über den Umweg Wiederverkaufsrecht den Kaufvertrag platzen zu lassen?

Was hat diesen Erben denn veranlasst, den Kaufvertrag zu unterschreiben?

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#2
 Von 
Ratlos70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Erben waren nicht in den Verkauf involviert. Da dieses Recht auf Wiederkauf 2003 erloschen war sowie der dazu Berechtigte 2009 verstorben ist.
Da der eine Erbe des Verstorbenen mit dem Verkauf des Hauses nicht einverstanden war, weigert er sich die Löschungsbewilligung zu unterzeichnen. Und der Käufer hat den Ärger

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Ehemann überlässt Frau und 2 Kindern das gemeinsame Haus,


Ehemann hat also nur der Frau und nicht den Kindern das Haus überlassen?

Zitat:
Da der eine Erbe des Verstorbenen mit dem Verkauf des Hauses nicht einverstanden war, weigert er sich die Löschungsbewilligung zu unterzeichnen.


Dann muss dieser Erbe wohl auf Zustimmung zur Löschung des Rechtes verklagt werden.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

GBO, § 87, dürfte der schnellste Weg sein.
Darauf weisen Notare nur nicht so gerne hin. Wieso das Grundbuchamt sich weigert, müsste man allerdings mal genauer ergründen - die sollte ihre eigenen Vorschriften eigentlich kennen.


Verklagen des Erben ist übrigens ein sinnloser Vorschlag - man hat nun mal keinen Rechtsanspruch gegen den Eben, dieser Löschungsbewilligung zuzustimmen. Selbst das Schikaneverbot greift nicht, da der Erbe ja durch seine Verweigerung kein Recht ausübt und die Zustimmung ein aktiver Vorgang ist.

-- Editiert von quiddje am 08.02.2018 12:08

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#5
 Von 
Ratlos70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der Scheidung 1988 wird die Ehefrau Alleineigentümerin. Der geschiedene Mann hat das bedingte und befristete Wiederkaufsrecht für 15 Jahre (bis 2003) und verstirbt 2009. 2017 verkauft die Frau das Haus und das Recht auf Wiederkauf lässt sich nicht löschen . Da das erloschene Recht laut Grundbuch vererbt wurde.

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Hast du den genannten Paragraphen mal gelesen?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Verklagen des Erben ist übrigens ein sinnloser Vorschlag - man hat nun mal keinen Rechtsanspruch gegen den Eben, dieser Löschungsbewilligung zuzustimmen.


Das sehe ich anders: § 894 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ratlos70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Hast du den genannten Paragraphen mal gelesen?


Danke, ja habe ich gelesen. Liest sich gut und ich finde es ist zutreffend.
Der Notar hat den Vertrag von 1988 heute von mir erhalten mit dem Verweis auf Paragraph 87GBO
er klang wenig begeistert.

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