Grundbucheintrag Ehemann

20. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Myterms
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)
Grundbucheintrag Ehemann

Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse dar, wenn der Ehemann alleine im Grundbuch eingetragen ist, jedoch die Ehefrau zum Zeitpunkt des Baues bereits als Gattin (Gütergemeinschaft) vorhanden war ?
Beispiel: Haus Baujahr 1970, Eheschließung im gesetzlichen Güterstand 1965. Falls nun der Erbfall (Tod des Ehemannes) eintritt, ist das Haus dann automatisch zu 50 % im Eigentum der Gattin ? Bekommt dann die Gattin vom Erbe (also 50 % des restlichen Hauswertes), d.h. insgesamt 75 % der Immobilie zugesprochen ? 25 % der Immobilie also für die 4 Kinder ?
Wie würde sich das Beipiel im Erbfall mit 150.000 Euro Hauswert, 1 Ehefrau, 4 Kinder, rechnen ?
Wäre schön, wenn mir jemand kompetentes Aufkunft erteilt . Vielen lieben Dank !!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

wie ist denn nun der Güterstand?

Gesetzlich=Zugewinngemeinschaft, oder Gütergemeinschaft?

Dieser Punkt ist für die Frage elementar!

Gruß
Rpfl.

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#2
 Von 
Myterms
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)

Entschuldigung, habe hier alles durcheinander geworfen. Ihre Rückfrage ist natürlich begründet .....

Es gilt die gesetzliche Regelung, ergo Zugewinngemeinschaft.

Wenn es keine besondere Mühe macht, würde mich auch interessieren, wie es sich im Falle der Gütergemeinschaft verhielte. Vorrangig wäre aber die Zugewinngemeinschaft im aktuellen Fall.

Vorab schon mal Danke für die prompte Nachfrage. :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zunächst einmal bekommt ein Erbe seinen Anteil nicht ausgezahlt. Ein Erbe hat auch kein Anrecht auf Auszahlung. Somit möchte ich auf die Beispielrechnung mit den 150.000€ nicht weiter eingehen, da die Zahlen uninteressant sind.

Da das Haus im Alleineigentum des Mannes stand, erbt die Frau 50% und die Kinder je 12,5%. Mit diesen Anteilen werden sie in das Grundbuch eingetragen. Weitere Rechte bestehen für die Kinder nicht, insbesondere nicht auf die Auszahlung des Anteils.

Natürlich kann anschließend eine Erbauseinandersetzung stattfinden, bei der sich die Erben darauf einigen, wer das Haus erhält und wieviel die anderen dafür bekommen.

Bei der Gütergemeinschaft würde der Frau bereits 50% gehören. Sie hat dann aber nur einen Erbanspruch von 1/4, so dass ihr nach dem Erbfall 62,5% gehören. Der Rest wird gleichmäßig auf die Kinder verteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Myterms
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen lieben Dank, Sie haben mir ein großes Stück weitergeholfen !

0x Hilfreiche Antwort

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