Grundbucheintrag - Gibt es hierfür eine Frist?

24. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ente
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbucheintrag - Gibt es hierfür eine Frist?

Hallo!

Wenn von mehreren Erben einer den anderen das geerbte Haus abkauft, dann meine ich, kann derjenige das kostenlos im Grundbuch auf den eigenen Namen ändern lassen.
Stimmt das? Gibt es hierfür eine Frist?
Wo kann man das nachlesen?

Danke im Vorraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Also bei solchen Dingen sollte man unbedingt einen Notar aufsuchen. Umschreibungen im Grundbuch kann man nicht mit einem Fingerschnipsen erledigen, dazu gibts es Form- und Verfahrensvorschriften.

Zur Veräußerung von Grundbesitz ist ein Notarvertrag notwendig. Auch im genannten Fall dürfte dies nicht anders sein.
Und kostenlose Grundbucheinträge...das glaube ich nun wirklich nicht.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Der Notar will auf jeden Fall Geld sehen, kann aber auch Auskunft darüber geben, welche Kosten sonst noch so anfallen.
Für das was Ente plant ist ein Vertrag vom Notar sowieso sinnvoll. Es gab schon Erben, die Geld nachgefordert haben (auch noch beim Notartermin).

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Soweit ich weiß, sind in so einem Fall sowohl für Notar als auf für den Grundbucheintrag Gebühren fällig.

Die Eintragung als Erbe selbst ist eine Grundbuchberichtigung und somit gebührenfrei.

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#4
 Von 
Ente
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Und was kostet der Notar? Geht das nach dem Wert des Hauses? Gibt es da bestimmte Vorschriften oder kann der verlangen "was er will"?

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#5
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Das ganze wird nach Gebührenordnung berechnet. Dabei ist der Wert des zu übertragenden Immobilienbesitzes maßgebend.

Bei Immobilienerwerb rechnet man üblicherweise mit Notar-und Grundbuchkosten von ca. 1,5% des Verkaufspreises.

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