Hallo 123-Recht.
Wer hat Erfahrungen mit Grundbucheinträgen bzgl. Immobilien?
Fall:
Der derzeitige Grundbucheintrag ist nach dem Ableben des Erstverstorbenen. Die Eintragung steht derzeit für den Alleinerben. Hierzu gibt es ein Testament, dass vom Amtsgericht/Notar bestätigt wurde.
Wie verhält es sich, wenn der Alleinerbe einige Jahre nach dem Ableben des Erstverstorbenen ein notariell beglaubigtes Testament machte? Wird dieses Testament auch im Grundbuch eingetragen (derzeit keine akuelle Eintragung vorhanden)? Welches Testament hat dann seine Gültigkeit?
Grundbucheintrag und neues Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
...Der derzeitige Grundbucheintrag ist nach dem Ableben des Erstverstorbenen. Die Eintragung steht derzeit für den Alleinerben. Hierzu gibt es ein Testament, dass vom Amtsgericht/Notar bestätigt wurde...
Der in dem Testament eingesetzte Alleinerbe ist Eigentümer (auch ohne Grundbucheintrag). Das Grundbuch kann durch formlosen Antrag (einfacher Brief) unter Vorlage des Erbnachweises berichtigt werden.
...Wie verhält es sich, wenn der Alleinerbe einige Jahre nach dem Ableben des Erstverstorbenen ein notariell beglaubigtes Testament machte? ...
Ist der Alleinerbe der Ehegatte? Handelt es sich bei dem Testament des frührer Verstorbenen um ein gemeinschaftliches Testament?
Der Alleinerbe ist der Ehegatte. Es handelt sich um gemeinschaftliches Testament.
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Der überlebende Ehegatte kann frei über seinen Nachlass verfügen ,wenn er nicht durch ein gemeinschaftliches Testament gebunden ist.
Da hier ein notarielles Testament errichtet wurde, gehe ich davon aus, dass das vom Notar geprüft wurde und der Überlebende frei testieren kann.
Der überlebende Ehegatte ist also Alleinerbe nach dem eingetragenen Eigentümer und kann zu seinem/n Erben berufen, wen er will.
Wird das neue Testament vom Alleinerbe auch im Grundbuch verankert und ersichtlich?
Das Grundbuch kann aufgrund dieses Testaments n a c h dem Tod des Alleinerben berichtigt werden. Bis dahin kann noch viel passieren (z.B. neues Testament).
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