Grundbucheintragung nach Scheidung

24. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Paule19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbucheintragung nach Scheidung

Hallo,
es dreht sich um folgenden möglichen Fall:
Herr Muster und Frau Muster lassen sich scheiden. Frau Muster zieht aus dem gemeinsamen Reihenmittelhaus aus und bezieht eine Mietwohnung. Herr Muster möchte seine Ex-Frau ausbezahlen und seine beiden Söhne mit ins Grundbuch eintragen lassen, sodass die Söhne (die beide nicht mehr in diesem Haus wohnen) zu je 1/4 Eigentümer wären. Ausserdem besteht er auf ein lebenslanges Wohnrecht.
Jetzt ergeben sich folgende Fragen:
Muss Sohn Max die Unterlagen beim Notar vor Ort unterschreiben oder kann er vorab Duplikate zur Ansicht bekommen? Gibt es Punkte, auf die Max Muster besonders achten muss, um nicht unbewusst Nachteile in Kauf nehmen zu müssen? Und kann Max nun erst finanziell profitieren, wenn Herr Muster (und eine evtl. neue Frau Muster) verstirbt ?

Vielen Dank vorab.
Paule

-- Editiert von Paule19 am 24.03.2006 15:27:53

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Muss Sohn Max die Unterlagen beim Notar vor Ort unterschreiben oder kann er vorab Duplikate zur Ansicht bekommen?
Die Unterlagen müssen in Beisein des Notars unterschrieben werden. Es ist sogar üblich, eine Vorabversion zu bekommen, damit man nicht beim Unterschriftstermin vom Vertragsinhalt überrascht wird.

Gibt es Punkte, auf die Max Muster besonders achten muss, um nicht unbewusst Nachteile in Kauf nehmen zu müssen?
An vielen Kosten muss sich Max mit 1/4 beteiligen, obwohl er bis zum Tod des Vaters keinen Nutzen vom Haus hat.

Und kann Max nun erst finanziell profitieren, wenn Herr Muster (und eine evtl. neue Frau Muster) verstirbt ?
Ja, so ist es.

An der Stelle von Herrn Muster würde ich das übrigens nicht so machen. Das stellt eine Schenkung an die beiden Söhne dar, für die ich keinen ersichtlichen Vorteil sehe. Wenn das zum Ziel hat, Erbschaftsteuer zu sparen, dann ist das nur ein kleiner Sprung. Außerdem stellt sich die Frage, ob überhaupt Erbschaftsteuer gespart würde.

Außerdem kann das Sozialamt für den Fall, dass der Vater zum Pflegefall wird, nach Ablauf von 10 Jahren nicht mehr auf die Anteile der Söhne zurückgreifen, auf den Anteil des Vaters aber sehr wohl. Sollte dieser Fall eintreten, führt das zu erheblichen Schwierigkeiten, weil das Sozialamt die Hälfte des Vaters zu Geld machen will.

Derzeit sehe ich für alle Beteiligten im Wesentlichen Nachteile.
- Der Vater verzichtet auf sein Alleinbestimmungsrecht. Das Wohnrecht berechtigt ihn nicht, Aus- und Umbauten vorzunehmen
- Der Vater muss sich darüber im Klaren sein, dass ein Wohnrecht nur für ihn persönlich gilt und weitere Personen darin nur mit erheblichen Einschränkungen eingeschlossen sind.
- Die Söhne müssen sich mit ihrem Anteil an den nicht regelmäßig anfallenden Kosten beteiligen, ohne vor dem Tod des Vaters einen Nutzen davon zu haben

Welche Motivation steckt denn dahinter, eine solche Vertragsgestaltung zu wählen?

Wenn die Gründe für die Übertragung der Hausanteile gut überlegt sind, dann sollte man das auch richtig machen, und das ganze Haus an die Söhne überschreiben.

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#2
 Von 
Paule19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt, dass es aus Sicht von Max Muster nur wenige wenn überhaupt Vorteile aus einer solchen Grundbucheintragung ergeben würden, da ihm das erwähnte 1/4 ohnehin beim Tod des Vaters zustehen würde?
Oder bestünde die Gefahr, dass sich der Anteil bei einer neuerlichen Hochzeit des Vaters verringern würde? Und dass das Haus dann auch erst nach Tod der Stiefmutter veräußert werden könnte?

-- Editiert von Paule19 am 24.03.2006 16:33:29

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#3
 Von 
Paule19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Herrn Muster sen. nur Guten unterstellend, könnte es sein, dass er mit diesem Schritt den Söhnen das Gefühl geben möchte, dass ihnen durch eine evtl. neue Hochzeit nichts "verloren" geht.

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