Grundschuld Erben

19. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
vorenus09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundschuld Erben

Folgendes Szenario:

- Immobilie soll mit Rente des Vaters an den Sohn übergeben werden (in ca. 2-3 Jahren), Sohn muss seine Schwester "auszahlen"
- Schwester will (jetzt) ein Haus kaufen und bittet Vater für den Kredit bei der Bank eine Grundschuld für die Immobilie aufzunehmen

Fragen:

- Bei der Übergabe der Immobilie an den Sohn, erbt dieser auch die Grundschuld, und somit die Verbindlichkeiten der Bank gegenüber, richtig?
- Gibt es im Erbrecht eine Klausal, die solche Situationen regelt?
- Wenn Sohn seine Schwester beim Erbe auszahlen muss (in der Regel ja 50%), wie wird das mit der Grundschuld geregelt?
- Falls Schwester ihren monatlichen Verbindlichkeiten bei der Bank nicht nach kommt, wann besteht Gefahr für die oben genannte Immobilie?

Vielen Dank, ich hoffe ich bin im richtigen Forum und habe mich klar genug ausgedrückt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Zunächst: Es sind Übergabe und Erbfall unterscheiden. Erbe setzt den Tod des Erblassers voraus. Der Vater kann seinem Sohn das Grundstück schenken oder es können auch mit der Übergabe Ausgleichszahlungen an die Schwester vereinbart werden oder oder oder. Was ist denn geplant?
Eine Grundschuld lastet auf dem Grundstück. Wird das Grundstück übergeben, geht die Grundschuld mit, nicht aber die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank.
Werden die Verbindlichkeiten nicht bedient, kann die Bank in das Grundstück vollstrecken (normalerweise durch Zwangsversteigerung), nicht aber in das sonstige Vermögen des Sohnes.
Eine spezielle Klausel im Erbrecht (das nach der Schilderung sowieso zur Zeit nicht in Frage kommt) gibt es dafür nicht.
Wie das mit der Grundschuld im Auszahlungsfall an die Schwester geregelt wird, liegt bei Bruder, Schwester und der Bank. Die Bank kann auf die Grundschuld (als Sicherheit für ihren Kredit) verzichten, wird das aber nur tun, wenn ihr dafür andere Sicherheiten angeboten werden oder der Kredit bezahlt ist.
Gefahr für das Grundstück besteht, wenn die Schwester ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Glucke
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 95x hilfreich)

Frage: Warum "muss" der Bruder die Schwester auszahlen? Im Hintergrund meiner Frage steht die Überlegung, dass die Eintragung einer Grundschuld auch ihren "Wert" hat, weil es eine Belastung ist. Oder ist angedacht, dass der Bruder dann die Raten der Schwester übernimmt?

Noch eine Frage: Hat man bei der Schenkung auch an die Schenkungssteuer gedacht?

-- Editiert von Glucke am 20.05.2016 06:12

Signatur:

Hätten wir eine klare Sicht der Dinge, so würden wir Ursachen für das Glück schaffen, das wir uns wü

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vorenus09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

@salkavalka:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

1. Es ist eine Ausgleichszahlung an die Schwester bei der Übergabe an den Sohn geplant. Fair wären 50%, dies ist jedoch aufgrund des Wertes der Immobilie unrealistisch. Also wird man sich hier wohl auf irgend einen Geldbetrag einigen, der über X Monate in Raten bezahlt wird

2. Sie schreiben

Zitat:
Eine Grundschuld lastet auf dem Grundstück. Wird das Grundstück übergeben, geht die Grundschuld mit, nicht aber die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank
. Wie passt das mit dem nächsten Satz
Zitat:
Werden die Verbindlichkeiten nicht bedient, kann die Bank in das Grundstück vollstrecken (normalerweise durch Zwangsversteigerung), nicht aber in das sonstige Vermögen des Sohnes.
zusammen? Wenn die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank nicht mitgehen?

@glucke:
Auch Ihnen vielen Dank für die Antwort.

Dass die Grundschuld auch etwas Wert ist, an das habe ich noch gar nicht gedacht. Vorerst ist nicht geplant, dass der Sohn die Raten der Schwester übernimmt. Wenn es zur Übergabe und somit zur Auszahlung an die Schwester kommt, könnte das jedoch eine Möglichkeit sein.

Ich versuche mal den "worst-case" zu beschreiben, vielleicht wissen Sie ja, ob dieser so in der Art eintreten kann oder nicht:

- Tochter kauft Haus mit Kredit bei der Bank, Grundschuld auf das Grundstück des Vaters dient der Bank als Sicherheit.
- Sohn erbt Grundstück inkl. Haus (zu Lebzeiten des Vaters, also Übergabe), es wird eine monatliche Rate von X Euro an die Schwester festgesetzt, um diese auszuzahlen.
- Nach X Jahren: Schwester kann den Vorderungen gegenüber der Bank nicht mehr nachkommen
- Bank holt sich die ausstehenden Vorderungen indem die Grundschuld eingefordert wird
- Grundstück & Haus (das ja mittlerweile dem Sohn gehören) müssen zwangsversteigert werden, da die Schwester Ihre Verpflichtungen nicht nachkommt

Wäre so ein Szenario denkbar?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Grundschuld und Darlehensvertrag sind zwei verschiedene Sachen.

Die Grundschuld ist lediglich eine Sicherheit. So lange die Darlehensraten ordentlich bezahlt werden passiert mit der Grundschuld gar nicht. Sie hat entgegen der Darstellung von Glucke auch nicht irgendeinen Wert.

Durch die Eintragung der Grundschuld hat der Sohn aber zwei Probleme:
1. Wenn er selbst ein Darlehen aufnehmen will, dann bekommt er das wohl nur zu schlechteren Konditionen und ggf. nicht im gewünschten Umfang. Er kann schließlich nicht mehr sein gesamtes Haus als Sicherheit bieten und jede weitere Grundschuld wäre nachrangig. Dass kann schon dann spürbar sein, wenn er für die Auszahlung der Schwester ein Darlehen aufnehmen will.
2. Wenn die Schwester aus irgendeinem Grund die Darlehensraten nicht bedienen kann, dann wird sein Haus ggf. zwangsversteigert.

Und nochmal der klare Hinweis: Der Sohn kann das Haus nicht zu Lebzeiten des Vaters erben. Eine Erbschaft setzt den Tod des Vaters voraus. Das, was Du meinst, heißt Übertragung oder Schenkung.

Eine Grundschuld wird nicht eingefordert. Die Grundschuld berechtigt die Bank, in das Haus eine Zwangsvollstreckung zu betreiben, im Klartext, es versteigern zu lassen. Die Höhe der Grundschuld sagt dabei aus, bis zu welchem Maximalbetrag der Versteigerungserlös an die Bank geht. Bei der Verteilung des Versteigerungserlöses wird erst der erste Rang bedient, dann der zweite usw. Darum gehen Banken ein höheres Risiko ein, wenn sie nicht im ersten Rang stehen.

Wenn die Tochter vom Sohn ausgezahlt wird, kann sie dieses Geld doch für den Kauf ihrer Immobilie verwenden und für den Restbetrag eine Grundschuld auf die eigene Immobilie eintragen lassen. Für den Sohn wäre es daher besser, wenn er für die Auszahlung der Schwester selbst ein Darlehen aufnimmt und dafür eine Grundschuld eintragen lässt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Tochter vom Sohn ausgezahlt wird, kann sie dieses Geld doch für den Kauf ihrer Immobilie verwenden und für den Restbetrag eine Grundschuld auf die eigene Immobilie eintragen lassen. Für den Sohn wäre es daher besser, wenn er für die Auszahlung der Schwester selbst ein Darlehen aufnimmt und dafür eine Grundschuld eintragen lässt.

Das wäre in der Tat das Sinnvollste, denn die Tochter hätte damit entsprechendes Eigenkapital und könnte ihr eigenes Haus als Sicherheit eine Hypothek mit eintragen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Glucke
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sie hat entgegen der Darstellung von Glucke auch nicht irgendeinen Wert.


Ich meine den ideellen Wert. Immerhin wird das Eigentum des Sohnes belastet. Es wurde geschrieben:
Zitat (von vorenus09):
Immobilie soll mit Rente des Vaters an den Sohn übergeben werden (in ca. 2-3 Jahren),

Damit hat er den möglichen Schaden, so wie es schon beschrieben wurde. Bank wird von Schwester nicht bedient. Sohn verliert das Haus.

Signatur:

Hätten wir eine klare Sicht der Dinge, so würden wir Ursachen für das Glück schaffen, das wir uns wü

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