Grundschuld - Wollte sich die Mutter damit absichern?

24. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nele26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundschuld - Wollte sich die Mutter damit absichern?

Hallo,

mein Freund hat als Alleinerbe das Haus seines Vaters geebert.
Er war noch minderjährig als sein Vater starb. Seine Mutter die Wohnrecht hat, hat sich und ihre Tochter mit einer Grundschuld eintragen lassen. (Im Testament war der Pflichtteil den er auszahlen soll festgelegt worden).
Dies hat mein Freund im Gespräch mit der Bank erfahren, da er Sanierungsarbeiten vornehmen muss und das ok seiner Mutter brauch damit die von Platz 1 auf 2 rutscht, da die Bank sich nicht an 3. Stelle eintragen lassen will.
Mit der Mutter hat er keinen sonderlich guten Kontakt, mit der Schwester ist er so verblieben, wenn er verkauft wird er auf jeden Fall auszahlen ( muss er ja sowieso weil ja die Grundschuld dort eingetragen ist) und ansonsten pö a pö Zahlungen. Wollte sich die Mutter damit absichern? Schließlich stand deren Teil im Testament aufgeführt, das würde mich interessieren. Kommt so rüber wie Vertrauensmissbrauch?? Aber bei Geld scheint die Freundschaft ja aufzuhören ??
wer kennt sich mit sowas aus?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4665x hilfreich)

Wenn der Sohn Alleinerbe ist, steht der Mutter und der Schwester ein Pflichtteilsanspruch zu.

Die Berechtigten hätten sofort den Anspruch einfordern können. Dies haben sie wohl nicht getan und sich den Anspruch durch eine Grundschuld gesichert. Der Sohn hat also bis heute Vorteile dadurch!


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#2
 Von 
Nele26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Haallo Cruncc,

danke für die Antwort- die Vorteile sind dann, dass sie es bislang nicht angefordert haben? Der Nachteil ist jetzt bei Sarnierung, dass das ok eingefordert werden muss, damit die Bank an Platz 1 der Einträge gelangt. Das es nicht gleich eingefordert wurde, liegt daran, dass er das Geld gar nicht hat. Gut, sie hätten es einklagen können, dann hätter er Zwangsversteigern müssen.Oder was für Vorteile gibts noch?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50006 Beiträge, 17519x hilfreich)

quote:
Gut, sie hätten es einklagen können, dann hätter er Zwangsversteigern müssen.


Reicht das nicht als Vorteil oder wäre es Deinem Freund tatsächlich lieber gewesen, das Haus wäre zwangsversteigert worden?

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#4
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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