Grundschuld für Lebenspartner

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Firehawkx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundschuld für Lebenspartner

Guten Abend ,
Mein Vater ist vor gut einem Monat verstorben. Er hat in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt. Sein Lebenspartner, mein Bruder und ich bilden jetzt eine Erbengemeinschaft.
So nun ein paar fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mein Vater hatte kein Testament und so ist nun die gesetzliche Erbfolge in Kraft getreten Lebenspartner 50% mein Bruder und ich jeweils 25%.

Das Verhältnis zu seinem Lebenspartner ist leider nicht sehr gut und so stehen wir jetzt vor einigen Streitthemen.

Mein Vater war alleiniger Eigentümer eines Hauses welches jetzt zur Erbenquote aufgeteilt wird. Allerdings wurde 2009 eine Grundschuld in Höhe von 50.000€ zu gunsten des Lebenspartners eingetragen.

Meine Frage, ist die Grundschuld rechtens wenn zum Zeitpunkt der Eintragung kein Kapital vorhanden war bzw nichts in die In die Immobilie investiert wurde. In unseren Augen wurde dort eine fiktive Summe eingetragen die zu keiner Zeit geflossen bzw vorhanden war. Jetzt steht der Verkauf des Hauses an und diese Frage beschäftigt uns natürlich.

Des Weiteren behauptet der verbliebene Partner ihm gehört alles in dem Haus und auch sonst alle Vermögensstände wie Auto, Bankeinlage usw. in meinen Augen kann man nach 30 Jahren gemeinsamen Wohnens nicht differenzieren was wem gehört da alles vom gemeinschaftlichen Konto gezahlt wurde.

Eine Todesanzeige wurde nun auch geschaltet wo aber nur der Lebenspartner darunter steht. Die Beerdigung hat der Lebenspartner genau wie die Todesanzeige ohne unsere Zustimmung bzw ohne unseres wissen beauftragt. Jetzt haben wir aber eine Kostenaufstellung von ihm über genau diese Faktoren bekommen.


Es ist viel zu lesen und vllt nicht ganz einfach aber vllt kann mir jemand ein wenig weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
ist die Grundschuld rechtens wenn zum Zeitpunkt der Eintragung kein Kapital vorhanden war bzw nichts in die In die Immobilie investiert wurde.


Wenn mit der Grundschuld nichts gesichert wurde, können daraus auch keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Zitat:
Des Weiteren behauptet der verbliebene Partner ihm gehört alles in dem Haus und auch sonst alle Vermögensstände wie Auto, Bankeinlage usw. in meinen Augen kann man nach 30 Jahren gemeinsamen Wohnens nicht differenzieren was wem gehört da alles vom gemeinschaftlichen Konto gezahlt wurde.


Sofern der Hausrat nicht ohnehin dem Lebenspartner gehört, erbt er ihn alleine (§ 10 Abs. 1 Satz 3 LPartG ). Ein Streit darüber, wem was vom Hausrat gehört hat, ist daher nicht zielführend. Wenn zum Haushalt nur ein Auto gehört hat, dann ist das auch des Hausrates. Persönliche Dinge (z.B. Schmuck) gehören dagegen nicht zum Hausrat und fließen damit in die Erbmasse ein.

Das gemeinsame Bankkonto gehört jedoch beiden je zur Hälfte, d.h. das halbe Guthaben geht an die Erbengemeinschaft.

Zitat:
Eine Todesanzeige wurde nun auch geschaltet wo aber nur der Lebenspartner darunter steht. Die Beerdigung hat der Lebenspartner genau wie die Todesanzeige ohne unsere Zustimmung bzw ohne unseres wissen beauftragt. Jetzt haben wir aber eine Kostenaufstellung von ihm über genau diese Faktoren bekommen.


Auch wenn so ein Vorgehen moralisch fragwürdig ist, ist es rechtlich nicht zu beanstanden.

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#2
 Von 
Firehawkx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wenn mit der Grundschuld nichts gesichert wurde, können daraus auch keine Ansprüche geltend gemacht werden
Zitat:


Im Grundbuch steht 50.000 Grundschuld -ohne Brief- für den Lebenspartner. Die Grundschuld ist unverzinslich und auflösend bedingt.

Mehr Informationen haben wir nicht.

Was bedeutet das?

Der Lebenspartner sagt er kriegt vom Hausverkauf 50.000€ plus 50%. Auf das Haus läuft auch noch ein Bausparvertrag i.H.v 25.000

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Eine Grundschuld ist "nur" eine Sicherheit für eine bestehende Forderung. Aus der Grundschuldeintragung selbst ergibt sich daher kein Anspruch.

Zitat:
Die Grundschuld ist unverzinslich und auflösend bedingt.


Dann sollte man herausfinden, unter welcher Bedingung die Grundschuld aufgelöst wird.

Auf welcher Vertragsgrundlage die Eintragung der Grundschuld erfolgt ist, musst Du schon selbst herausfinden. Da meine Glaskugel gerade defekt ist, kann sie mir nicht verraten, was das sein könnte.

Wenn der Lebenspartner seinen Anspruch auf die 50.000€ durchsetzen möchte, muss er schon irgendwie beweisen, dass ihm das Geld zusteht. Das kann er z.B. durch Vorlage des zugehörigen Vertrages. Der Umstand, dass eine Grundschuldeintragung erfolgt ist, reicht jedoch nicht als Nachweis für den Anspruch aus.

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#4
 Von 
Firehawkx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das problem ist das wir keinen Kontakt zu dem Partner haben bzw er uns keine Informationen gibt. Er sagt nur das die Grundschuld mit seinem Tod erlischt. Mein Vater sagte mal zu mir das die Grundschuld als Absicherung für den Lebenspartner eingetragen wurde damit er die 50.000€ bekommt plus seinen Anteil!

Ich bin völlig überfragt was jetzt zutun ist und ob er überhaupt Anspruch auf die Summe hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Das problem ist das wir keinen Kontakt zu dem Partner haben bzw er uns keine Informationen gibt.


Wie soll dann der Verkauf des Hauses erfolgen? Das geht nicht ohne Informationsaustausch.

Zitat:
Mein Vater sagte mal zu mir das die Grundschuld als Absicherung für den Lebenspartner eingetragen wurde damit er die 50.000€ bekommt plus seinen Anteil!


Dazu muss es ja einen Vertrag geben und wenn es den gibt, dann gilt der natürlich.

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