Moin
Herr A verstirbt,seine 2. Ehefrau erbt ,ein Kind aus erster Ehe des Herren A beansprucht den Pflichtteil.
Herr A besitzt ein Haus ,im Grundbuch wurde im Jahr 2000 eine nicht unerhebliche Grundschuld eingetragen.
Frage:welche Möglichkeit hat das Kind zu erfahren wie hoch die Grundschuld heute noch ist,oder kann die Summe bei der Bank in Erfahrung gebracht werden?
Danke für die Aufmerksamkeit
Grundschuld - kann die Summe bei der Bank in Erfahrung gebracht werden?
11. April 2006
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Frage vom 11. April 2006 | 18:16
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundschuld - kann die Summe bei der Bank in Erfahrung gebracht werden?
#1
Antwort vom 12. April 2006 | 11:10
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 775x hilfreich)
einen Grundbucheintrag vom Grundbuchamt anfordern!
Kostet nen paar Euro ( 20 glaub ich ).
#2
Antwort vom 12. April 2006 | 12:53
Von
Status: Unbeschreiblich (50012 Beiträge, 17522x hilfreich)
Die eingetragene Grundschuld hat nicht zwingend etwas mit dem tatsächlich noch vorhandenen Darlehen zu tun. Interessant ist aber nur letzteres.
Die 2. Ehefrau ist hier zur Auskunft verpflichtet.
Der Grundbucheintrag hilft nicht weiter und die Bank darf keine Auskunft geben.
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#3
Antwort vom 12. April 2006 | 13:23
Von
Status: Bachelor (3084 Beiträge, 580x hilfreich)
Grundschuld
Man muß zur Grundbucheinsicht das sogenannte berechtigte Interesse darlegen -z.B. eigene Geburtsurkunde, um nachzuweisen,daß man erbberechtigt ist.
Aus der Grundbucheintragung ergibt sich nicht der aktuelle Schuldenstand.
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