Hallo,
folgende Fakten, Grundstück 4 Erben neu im Grundbuch eingetragen.
1. Ein Erbe möchte zugunsten eines anderen verzichten, wie geht das praktisch? (muß er zum Notar gehen und seinen Verzicht beglaubigen lassen?
Kann er bestimmen, dass dieser anteil zu gunsten eines bevorzugten Erben gehen kann?
2. eine Erbin ist nicht geschäftsfähig, die tochter hat eine vereinfachte Vollmacht, darf aber keine Geschäfte für die Mutter abschließen. Wie kann man eine entsprechende Person finden die die Verantwortung dafür übernimt, wenn die Tochter nicht bereit ist, ihre Vollmacht erweitern zu lassen? die Erbin lebt in einem seniorenstift.
Ich würde mich freuen kurzfristig ein paar Antworten zu erhalten.
Danke vorab.
homer_alias_thomas
Grundstück, 4 Erben, 1 Erbberechtigter will zugunsten anderen erben verzichten
18. März 2008
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Frage vom 18. März 2008 | 19:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstück, 4 Erben, 1 Erbberechtigter will zugunsten anderen erben verzichten
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. März 2008 | 23:02
Von
Status: Richter (8238 Beiträge, 4557x hilfreich)
1. Ein "Verzicht" wäre nur innerhalb von sechs Wochen möglich gewesen. Hier erfolgte die Grundbucheintragung, also wurde das Erbe angenommen. Es müsste ein notarieller Erbteilsübertragungsvertrag beurkundet werden.
2. Wenn die Erbin nicht mehr geschäftsfähig ist, kann diese auch keine "erweiterte" Vollmacht mehr erteilen. Ggf. müsste eine Betreuung angeregt und ein Betreuer bestellt werden.
#2
Antwort vom 19. März 2008 | 20:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
zu 2. wie kann die Bestellung eines Betreuers erfolgen, welche Möglichkeiten gibt es
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. März 2008 | 20:43
Von
Status: Richter (8238 Beiträge, 4557x hilfreich)
Beim Vormundschaftsgericht kann eine Betreuungsanregung (mit ausführlicher Begründung) eingereicht werden.
-- Editiert von cruncc1 am 19.03.2008 20:45:53
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