Grundstück als Vermächtnis?

2. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 21x hilfreich)
Grundstück als Vermächtnis?

Ich möchte in meinem Testament alles, bis auf ein bestimmtes Grundstück, einer Person X (Ehepartner) vererben und das besagte Grundstück einer anderen Person Y. Soll ich die Person X als Alleinerbin eintragen und das Grundstück als Vermächtnis der Person Y hinterlassen (geht das überhaupt?) oder doch irgendwie beide Personen als Erben benennen, nur wie soll ich formulieren? Würde etwa :
"Ich setze Herrn X und Herrn Y als Erben ein. Person Y soll das Grundstück G erben. Alles andere soll Herr X erben."
gut sein? Danke.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Es hat unterschiedliche Rechtsfolgen, ob Du Herrn Y bezüglich des Grundstücks als Erben einsetzt oder ob Du ihm das Grundstück als Vermächtnis zukommen lassen willst. Das Ergebnis ist aber in beiden Fällen, dass Herr Y das Grundstück erhält und Herr X den Rest. Nur der Weg dorthin ist unterschiedlich.

Die vorgeschlagene Formulierung kannst Du so wählen und hast damit Herrn Y als Erben eingesetzt.

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#2
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 21x hilfreich)

Vielen Dank.
Nur eine weitere Frage: Sind die unterschiedlichen Rechtsfolgen wesentlich? Worin besteht der Unterschied, also womit leben die Herren X und Y leichter?
Danke.

1x Hilfreiche Antwort

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