Ich möchte in meinem Testament alles, bis auf ein bestimmtes Grundstück, einer Person X (Ehepartner) vererben und das besagte Grundstück einer anderen Person Y. Soll ich die Person X als Alleinerbin eintragen und das Grundstück als Vermächtnis der Person Y hinterlassen (geht das überhaupt?) oder doch irgendwie beide Personen als Erben benennen, nur wie soll ich formulieren? Würde etwa :
"Ich setze Herrn X und Herrn Y als Erben ein. Person Y soll das Grundstück G erben. Alles andere soll Herr X erben."
gut sein? Danke.
Grundstück als Vermächtnis?
2. Februar 2009
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Frage vom 2. Februar 2009 | 22:52
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 21x hilfreich)
Grundstück als Vermächtnis?
#1
Antwort vom 3. Februar 2009 | 16:55
Von
Status: Unbeschreiblich (50117 Beiträge, 17559x hilfreich)
Es hat unterschiedliche Rechtsfolgen, ob Du Herrn Y bezüglich des Grundstücks als Erben einsetzt oder ob Du ihm das Grundstück als Vermächtnis zukommen lassen willst. Das Ergebnis ist aber in beiden Fällen, dass Herr Y das Grundstück erhält und Herr X den Rest. Nur der Weg dorthin ist unterschiedlich.
Die vorgeschlagene Formulierung kannst Du so wählen und hast damit Herrn Y als Erben eingesetzt.
#2
Antwort vom 3. Februar 2009 | 18:25
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 21x hilfreich)
Vielen Dank.
Nur eine weitere Frage: Sind die unterschiedlichen Rechtsfolgen wesentlich? Worin besteht der Unterschied, also womit leben die Herren X und Y leichter?
Danke.
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