Grundstück geerbt

21. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bienelein
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 13x hilfreich)
Grundstück geerbt

Hallo,
was für Kosten an Steuern usw. kommt auf einem zu, wenn man ein Grundstück, das die Eltern geerbt haben und dann an drei Kindern verschenken wollen.
Das Grundstück soll verkauft werden und das Geld zu vier gleichen Teilen aufgeteilt werden.

Vielen dank im vor raus...
Gruß Bienelein

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"wer Recht hat soll es auch bekommen...."

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Das kommt auf den Wert des Grundstückes an.

Warum verkaufen die Eltern das Grndstück nicht direkt und schenkan dann den Erlös entsprechend an die Kinder?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Guten Tag,

bei einer Schenkung an die Kinder fallen Notarkosten an für die Beurkundung der Schenkung, die abhängig sind vom Wert des Grundstücks. Beim Grundbuch fallen ebenfalls Gebühren an. Grunderwerbsteuer dürfte dagegen nicht anfallen, weil sich der Vorgang innerhalb der Familie vollzieht. Vom Vollzug her kommt ein Erwerb von Todes wegen also billiger.

Eine Schenkung der Immobilie auf die Kinder kann sich u.U. aus schenkungssteuerlichen Gründen anbieten, weil Immbilienvermögen (noch) niedriger bewertet wird als Geld. Ob aber die Schenkung auch im Einzelfall zu empfehlen ist, hängt von der Situation der Freibeträge bei den Bedachten ab. Da drei Kinder vorhanden sind, betragen die erbschaftssteuerlichen/ schenkungssteuerlichen Freibeträge kumuliert maximal 615.000,00 EURO. Man muss also prüfen, ob der Verkaufserlös diese Summe übersteigen wird und ob in der Vergangenheit die Freibeträge durch Vorschenkungen reduziert wurden, bzw. ob zukünftig weitere Schenkungen zu erarten sind. Da der Kaufpreis aber auf vier Teile geteilt werden soll, gehe ich davon aus, dass die Eltern auch etwas vm Erlös haben sollen. Wenn die Eltern das ganze Grundstück übertragen, wäre diese Rückzahlung schenkungssteuerpflichtig.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bienelein
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo hh,
der Wert liegt bei ca. bei 85.000€.
Die Eltern wollen ja das Grundstück verkaufen und den Erlös an die Kinder weitergeben. Müssen wir dann alle Schenkungssteuer zahlen?
Hab in solchen Sachen keinerlei Erfahrung.
Und was ist wenn die Eltern einmal Pflege brauchen und die Kinder fremde Hilfe benötigen.
Muss das Geld dann für die Pflege verwendet werden?

Liebe Grüße Bienelein :wipp:


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"wer Recht hat soll es auch bekommen...."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Schenkungssteuer fällt dann nicht an, da der Freibetrag bei Schenkungen von Eltern an die Kinder 205.000€ beträgt.

Wenn innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung Pflegeleistungen durch das Sozialamt bezahlt werden müssen, dann kann dieses die Schenkung wieder zurückfordern.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bienelein
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 13x hilfreich)

Nun ist mir schon sehr geholfen. Gut das es das Forum gibt.
Vielen Dank für eure Hilfe. :)

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"wer Recht hat soll es auch bekommen...."

1x Hilfreiche Antwort

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