Großeltern A sind beide noch am Leben.
Auf einem Haus mit Grundstück lasten noch ca 15000€ Grundschuld.
Wenn Enkel B die Grundschuld auslöst und sozusagen damit das Grundstück kauft entfällt dann die Sache mit der Pflege? Sprich können die dem Enkel B nachwievor das Grundstück mit Haus pfänden wenn er nicht für eine eventuelle Pfelge aufkommen könnte oder ist es durch die Auslöse und den Kaufn dann kein direktes erbe mehr und damit nicht pfändbar.
danke
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Grundstück mit Haus
21. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2010 | 20:57
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 17x hilfreich)
Grundstück mit Haus
#1
Antwort vom 21. Juni 2010 | 21:42
Von
Status: Unbeschreiblich (50152 Beiträge, 17565x hilfreich)
Das wäre nur dann der Fall, wenn das Haus nur noch einen Wert von 15.000€ hat. Ansonsten ist der Restbetrag eine Schenkung und kann im Pflegefall zurückgefordert werden.
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#2
Antwort vom 21. Juni 2010 | 22:27
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 17x hilfreich)
grund und haus sind ca 140000€ wert...
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