Grundstück soll verkauft werden!!!

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
iceman86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundstück soll verkauft werden!!!

Hey Leute,

Folgendes Problem!

Mein Vater und mein Onkel haben von meinen Großeltern ihr Haus und Grundstück vererbt bekommen. Meine Oma lebt aber noch (nicht mehr im Haus). Jetzt wollen die beiden das Grundstück verkaufen, ich und auch meine Schwester sind aber damit nicht einverstanden! Wie sieht es da mit dem Erbrecht aus? Weil wir ja eigentlich auch in der direkten Erblinie stehen, hätten wir da ein Mitspracherecht bzw. in irgendeiner Art und Weise Anspruch?

MfG



-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Nein, so lange dein Vater nicht gestorben ist hast du NICHTS, aber auch gar NICHTS zu sagen, was er mit seinem Geld machen darf. Und wenn er sich jeden Tag 10 Nutten kommen lässt und dir 0€ vererbt, dann kannst du dagegen auch nichts sagen.

Auf welche Ideen die Leute kommen... Also echt!

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Bisschen krass ausgedrückt, aber schon richtig.

Allerdings: So lange die Oma noch lebt, haben der Vater und sein Bruder das Haus natürlich selbst noch nicht geerbt. Es sei denn, es gehörte vorher dem (vermutlich schon verstorbenen) Opa alleine und der hat es den Söhnen per Testament vererbt. Oder die Oma hat ihren Erbteil an die Söhne verschenkt oder verkauft. Ansonsten ist die Oma noch Miteingentümerin, dann können die Söhne das natürlich nicht alleine verkaufen, ohne dass Oma den Kaufvertrag ebenfalls unterschreibt.

Bei alledem haben die Enkel aber letztlich keinerlei Mitspracherecht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
iceman86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Da ich bei dem Thema überhaupt keine Ahnung habe, wollte ich einfach meine Situation mal schildern um Infos zu erhalten.

Die Worte in Beitrag zwei hättest du auch anders Formulieren können, wir sind ja hier nicht im Kindergarten!!

Trotzdem vielen Dank.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.301 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen