Grunstück geerbt

28. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Danielarecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunstück geerbt

Guten Tag zusammen,

ich hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich. Folgender Fall:
Meine beiden Schwestern haben je 1/3 von einem Grunstücksanteil meiner Oma geerbt. Den anderen Anteil gehörte mein Vater. Dieser ist noch vor meiner Oma verstorben. Da hier aber Schulden existierten haben wir das Erbe ausgeschlagen. Ein Jahr vor dem Todesfall von meinem Vater haben wir von einer Halbschwester erfahren. Sie war damals schon 19 und hat erst da von ihrem Leiblichen Vater (unserem Vater) erfahren. Sie stand auch im Testament meines Vaters. Sie ist die einzige die das Erbe nicht ausgeschlagen hat und somit nach der Frist automatisch angenommen hat. Sie lebt in Belgien und hat sich aber nie darum gekümmert weil sie angeblich Angst vor den Schulden hat. Sie hat somit auch beim deutschen Nachlassgericht keinen Erbschein angefordert. Sie ist aber dennoch die einzige Erbe auf den Anteil vom Grunstück unseres Vaters. Jetzt die Frage was wir tun können bezüglich dem Grunstück denn so kann man damit ja nichts anfangen. Weitere Frage die sich stellt. Wenn unser Vater in Ihrer Geburtsurkunde gar nicht steht dann hätte sie eventuell gar keinen Anspruch auf das Grunstück? Wenn dem so sei dann wäre noch die Frage wem dann der Anteil gehört. Fällt das dann dem Staat in die Hände?

Danke euch fürs Lesen und ich hoffe es war verständlich. Vielleicht hat jemand von euch eine Idee.

Danke
LG
Daniela

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Das die Tochter nicht in der Geburtsurkunde den Vater stehen hat ist in dem vorliegenden Fall unerheblich, da hier testamentarische Erbfolge einschlägig ist. Sie hat also das Drittel geerbt neben dem anderen Vermögen.
Es muss eine GB Änderung herbeigeführt werden sodass das letzte Drittel auch dem wahren Berechtigten gehört.
Die Schwestern könnten den Anteil am Grundstück von der Tochter abkaufen, sodass beide mit je 1/2 im GB stehen.

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#2
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 29x hilfreich)

@Danielarecht123

Ihr seid zusammen mit Eurer Halbschwester eine Erbengemeinschaft.

Ihr seid dazu verurteilt, gemeinsam mit Eurer Halbschwester eine Lösung zu finden.

Zunächst einmal solltet Ihr mit ihr sprechen undprüfen, ob ih eine gemeinsame Lösung
für die Verwertung des Grunstücks findet.

Wenn das nicht gelingt, geht rein gar nichts. Ich spreche aus Erfahrung.

grüsse
malia






0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Ihr seid zusammen mit Eurer Halbschwester eine Erbengemeinschaft.


Hier besteht keine Erbengemeinschaft mit der Halbschwester, da die Erbschaft von unterschiedlichen Personen stammt. Es handelt sich vielmehr um eine Bruchteilsgemeinschaft aus der Halbschwester mit der Erbengemeinschaft nach dem Vater. Das macht die Sache allerdings nicht einfacher.

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