Gültigkeit handgeschriebenes Testament

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
bob123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Gültigkeit handgeschriebenes Testament

Hallo,

ich weiß es ist sicherlich schwierig eine genaue Sachlage aufgrund dieser dürftigen Informationen abzugeben. Mir geht es aber nur um Ihre Einschätzungen / Erfahrungen.

1.)
Wird ein Testament, welches nicht vom Erblasser selber sondern vom Alleinerben (Ehepartner) handschriftlich verfasst wurde und vom Erblasser lediglich unterschrieben wurde vor Gericht anerkannt?

Zumal den übrigen (enterbten) dieses fragwürdige Testament nur auf Druck von Rechtsanwälten übermittelt wurde.

2.)
Hat das Datum des Verfassens irgendweine positiven/negativen Auswirkung auf die Annerkennung?

Sprich, wurde das Testament sozusagen auf dem Sterbebett schnell geschrieben...es ging nicht mehr anders.

Oder wurde das Testament Monate vorher verfasst als es dem Erblassen ggf. vorübergehend schlecht ging...wobei sich hier dann die Frage stellen könnte, wieso dann nicht nachträglich noch mal ein besseres/richtiges Testament aufgesetzt wurde.


--
Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38426 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es handelt sich offensichtlich um ein sog. Berliner Testament. Da ist es ausreichend, wenn einer das Testament niederlegt, handschriftlich und der andere es mit unterzeichnet.

Das Datum dient in der Regel dazu, festzulegen, welches das letzte geschriebene Testament ist. In den seltensten Fällen gibt es Anlaß, auf eine Unwirksamkeit des Testaments zu schliessen.

Und wieso sollte man ein solches Testament durch ein "richtiges" Testament ersetzen? Es existiert doch ein "richtiges" Testament und wenn dieses in einer Drucksituation geschriebene Testament dem Willen des Erblassers entspricht, dann ist doch alles okay.

wirdwerden

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1588 Beiträge, 976x hilfreich)

Kommt drauf an was drinsteht. Ehegatten können zusammen auch in in einem Testament über ihren jeweiligen Nachlass verfügen. Dann reicht es aus, wenn einer den Text schreibt und beide unterschreiben.
Hat der überlebende Ehepartner nur "Schreibhilfe" geleistet und nur der Verstorbene hat über seinen Nachlass verfügt, ist das ein Einzeltestament, das in dieser Form nicht wirksam ist.

0x Hilfreiche Antwort

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