Ein Ehepaar hinterlegt vor der Hochzeit beim Notar einen Ehevertrag. Sie vereinbaren Gütertrennung und unterschreiben beide den Verzicht des gegenseitigen Erbes und auch des Pflichtanteils. Sie hat einen Sohn, der in ihrem Todesfall Alleinerbe ihres Vermögens sein soll und er hat eine Tochter, die in seinem Todesfall Alleinerbin seines Vermögens sein soll. Nun stirbt der Sohn plötzlich vor seiner Mutter, oder die Mutter und der Sohn kommen bei einem Unfall gleichzeitig zu Tode. Es könnte auch sein, das die Tochter vor dem Vater oder der Vater und die Tochter gleichzeitig sterben. Dann würden doch sicher die Geschwister der Ehefrau und die Geschwister des Ehemannes erben und nicht die Ehefrau, bzw. der Ehemann oder?
Das Ehepaar und der Sohn der Ehefrau kommen plötzlich bei einem Unfall zu Tode. Dann würde aber nicht die Tochter des Ehemannes erben oder? Wie würde die Rechtslage in diesen Fällen aussehen. Schlecht durchdacht oder. Es wäre sicherlich von Vorteil, einen Ersatzerben einzusetzen. Das würde aber dann wieder Notarkosten bedeuten.
-- Editiert von Karbolmaus50 am 11.05.2007 23:28:13
-- Editiert von Karbolmaus50 am 11.05.2007 23:51:59
Gütertrennung und Pflichtsteilverzicht
11. Mai 2007
Thema abonnieren
Frage vom 11. Mai 2007 | 23:16
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 17x hilfreich)
Gütertrennung und Pflichtsteilverzicht
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#1
Antwort vom 13. Mai 2007 | 15:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Es ist richtig, dass bei einer ungewöhnliche Reihenfolge in der die genannten versterben, ungewollte Resultate hinsichtlich der dann begünstigten Erben auftreten.
Für die Festlegung eines Ersatzerben reicht ein einfaches Testament (handschriftlich).
#2
Antwort vom 14. Mai 2007 | 21:27
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 17x hilfreich)
Also erben dann die Geschwister des Ehemannes bzw. die Geschwister der Ehefrau und nicht der/die Ehegatte/Ehegattin?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Mai 2007 | 08:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
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