Gutachten für Haus wer muss zahlen?

4. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Peppo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachten für Haus wer muss zahlen?

Hallo

angenommen es geht um eine Immobilien-Erbschaft. A ist alleinerbe. B und C sind weitere Kinder des verstorbenen.
Jetzt wollen die beiden anderern Kinder den Pflichtteil den ihnen zusteht.
Dieser kann ja nur berechnet werden, wenn man weiss wieviel das Haus und Grundstück wert ist.
Dann muss doch ein Gutachten gemacht werden oder?
Wer zahlt dieses?
A weil er Alleinerbe ist? oder wird das durch 3 geteilt?

Danke schonmal.
Gruß
Pino

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.11.2010 10:52:26
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peppo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

und was heisst das geht regelmäßig zu lasten des nachlasses?
Wird das dann in Abzug gebracht (also die Kosten des Gutachten) von dem Wert des Hauses für die Berechnung des Pflichtteils?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Kosten für das Gutachten muss der Alleinerbe tragen. Die Kosten gelten jedoch als Nachlassverbindlichkeit, so dass der Pflichtteilsanspruch dadurch entsprechend gemindert wird.

Wenn der Pflichtteilsanspruch z.B. 1/6 des Nachlasses beträgt, dann trägt ein Pflichtteilsberechtigter indirekt 1/6 der Kosten für das Gutachten.

Ein Gutachten ist übrigens nicht zwingend erforderlich, wenn Erben und Pflichtteilsberechtigte sich auch ohne Gutachten über den Wert des Hauses einigen können.

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