Gutachterkosten für Wohnung - wer muss das bezahlen?

15. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
MichaWu
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 5x hilfreich)
Gutachterkosten für Wohnung - wer muss das bezahlen?

Hi zusammen,

kurze Frage.
Folgende Situation: Vater verstorben - Eigentumswohnung vorhanden - Mutter wohnt da noch drin.
Es sind 4 Kinder vorhanden. 1 Sohn aus erster Ehe vom Vater - 1 Tochter aus erster Ehe von Mutter und 2 gemeinsame Kinder.
Erbberechtigt sind also ja nur 3 Kinder - Tochter aus erster Ehe von Mutter nicht.
Testament existiert, Mutter wird zur Absicherung als Alleinerbin ernannt. Kinder somit erstmal alle enterbt. Nach Tod von Mutter soll 1 Kind dann die Wohnung bekommen und alle anderen 3 Kinder mit jeweils 50.000€ auszahlen.
Nun will der Sohn aus erster Ehe der in DDF lebt, seinen Pflichtteil einklagen.
Wer muss hier nun das benötigte Gutachten für die Wohnung bezahlen? Die Mutter? Die Erbberechtigten oder alle?

Lg
Micha




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sumsalabim
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 23x hilfreich)

§ 2314 BGB Abs. 2. Die Kosten fallen dem Nachlass zur Last.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8633 Beiträge, 4685x hilfreich)

Zitat (von MichaWu):
Nun will der Sohn aus erster Ehe der in DDF lebt, seinen Pflichtteil einklagen.

Der Pflichtteil kann gegenüber der Alleinerbin geltend gemacht werden. Eine Klage ist nur erforderlich, wenn sich die Alleinerbin weigert.

Zunächst sollte der Pflichtteilsberechtigte ein Nachlassverzeichnis fordern. Er kann auch verlangen, dass die Alleinerbin die Richtigkeit an Eides Statt versichert.
Zitat:
Wer muss hier nun das benötigte Gutachten für die Wohnung bezahlen? Die Mutter? Die Erbberechtigten oder alle?

Die Kosten hierfür sind aus dem Nachlass zu zahlen, also von der Alleinerbin.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichaWu
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Die Kosten hierfür sind aus dem Nachlass zu zahlen, also von der Alleinerbin.


Also muss der Sohn der seinen Pflichtanteil fordert, sich nicht an den Kosten für das Gutachten beteiligen?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50280 Beiträge, 17594x hilfreich)

Zitat (von MichaWu):
Also muss der Sohn der seinen Pflichtanteil fordert, sich nicht an den Kosten für das Gutachten beteiligen?

Indirekt schon.

Die Gutachterkosten fallen dem Nachlass zur Last und mindern somit dessen Wert. Dadurch wird auch der Pflichtteilsanspruch geringer.

Da der Pflichtteil 1/12 beträgt, beteiligt sich der Sohn somit auf diesem Weg mit 1/12 an den Gutachterkosten.

-- Editiert von User am 16. März 2025 08:50

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MichaWu
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da der Pflichtteil 1/12 beträgt, beteiligt sich der Sohn somit auf diesem Weg mit 1/12 an den Gutachterkosten.


Und die restlichen 11/12 zahlt dann die Mutter alleine? Oder beteiligen sich da in der Regel ALLE daran?

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8633 Beiträge, 4685x hilfreich)

Zitat (von MichaWu):
Und die restlichen 11/12 zahlt dann die Mutter alleine? Oder beteiligen sich da in der Regel ALLE daran?

Was verstehst du an diesem Satz nicht?
Zitat (von cruncc1):
Die Kosten hierfür sind aus dem Nachlass zu zahlen, also von der Alleinerbin.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130745 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von MichaWu):
Oder beteiligen sich da in der Regel ALLE daran?

Es steht ALLEN frei, die Mutter finanziell bei den Kosten zu unterstützen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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