Hi zusammen,
kurze Frage.
Folgende Situation: Vater verstorben - Eigentumswohnung vorhanden - Mutter wohnt da noch drin.
Es sind 4 Kinder vorhanden. 1 Sohn aus erster Ehe vom Vater - 1 Tochter aus erster Ehe von Mutter und 2 gemeinsame Kinder.
Erbberechtigt sind also ja nur 3 Kinder - Tochter aus erster Ehe von Mutter nicht.
Testament existiert, Mutter wird zur Absicherung als Alleinerbin ernannt. Kinder somit erstmal alle enterbt. Nach Tod von Mutter soll 1 Kind dann die Wohnung bekommen und alle anderen 3 Kinder mit jeweils 50.000€ auszahlen.
Nun will der Sohn aus erster Ehe der in DDF lebt, seinen Pflichtteil einklagen.
Wer muss hier nun das benötigte Gutachten für die Wohnung bezahlen? Die Mutter? Die Erbberechtigten oder alle?
Lg
Micha
Gutachterkosten für Wohnung - wer muss das bezahlen?
15. März 2025
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Frage vom 15. März 2025 | 19:15
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 5x hilfreich)
Gutachterkosten für Wohnung - wer muss das bezahlen?
#1
Antwort vom 15. März 2025 | 19:51
Von
Status: Beginner (110 Beiträge, 23x hilfreich)
§ 2314 BGB Abs. 2. Die Kosten fallen dem Nachlass zur Last.
#2
Antwort vom 15. März 2025 | 20:23
Von
Status: Richter (8633 Beiträge, 4685x hilfreich)
Zitat :Nun will der Sohn aus erster Ehe der in DDF lebt, seinen Pflichtteil einklagen.
Der Pflichtteil kann gegenüber der Alleinerbin geltend gemacht werden. Eine Klage ist nur erforderlich, wenn sich die Alleinerbin weigert.
Zunächst sollte der Pflichtteilsberechtigte ein Nachlassverzeichnis fordern. Er kann auch verlangen, dass die Alleinerbin die Richtigkeit an Eides Statt versichert.
Zitat:Wer muss hier nun das benötigte Gutachten für die Wohnung bezahlen? Die Mutter? Die Erbberechtigten oder alle?
Die Kosten hierfür sind aus dem Nachlass zu zahlen, also von der Alleinerbin.
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#3
Antwort vom 15. März 2025 | 21:47
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 5x hilfreich)
Zitat :Die Kosten hierfür sind aus dem Nachlass zu zahlen, also von der Alleinerbin.
Also muss der Sohn der seinen Pflichtanteil fordert, sich nicht an den Kosten für das Gutachten beteiligen?
#4
Antwort vom 16. März 2025 | 08:48
Von
Status: Unbeschreiblich (50280 Beiträge, 17594x hilfreich)
Zitat :Also muss der Sohn der seinen Pflichtanteil fordert, sich nicht an den Kosten für das Gutachten beteiligen?
Indirekt schon.
Die Gutachterkosten fallen dem Nachlass zur Last und mindern somit dessen Wert. Dadurch wird auch der Pflichtteilsanspruch geringer.
Da der Pflichtteil 1/12 beträgt, beteiligt sich der Sohn somit auf diesem Weg mit 1/12 an den Gutachterkosten.
-- Editiert von User am 16. März 2025 08:50
#5
Antwort vom 16. März 2025 | 11:26
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 5x hilfreich)
Zitat :Da der Pflichtteil 1/12 beträgt, beteiligt sich der Sohn somit auf diesem Weg mit 1/12 an den Gutachterkosten.
Und die restlichen 11/12 zahlt dann die Mutter alleine? Oder beteiligen sich da in der Regel ALLE daran?
#6
Antwort vom 16. März 2025 | 11:32
Von
Status: Richter (8633 Beiträge, 4685x hilfreich)
Zitat :Und die restlichen 11/12 zahlt dann die Mutter alleine? Oder beteiligen sich da in der Regel ALLE daran?
Was verstehst du an diesem Satz nicht?
Zitat :Die Kosten hierfür sind aus dem Nachlass zu zahlen, also von der Alleinerbin.
#7
Antwort vom 16. März 2025 | 13:07
Von
Status: Unbeschreiblich (130745 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :Oder beteiligen sich da in der Regel ALLE daran?
Es steht ALLEN frei, die Mutter finanziell bei den Kosten zu unterstützen.
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