Hallo Forum-User !
Kann mir vll. jemand helfen und mir sagen, ob das Kontoguthaben auf dem Girokonto eines Verstorbenen mit zur Erbmasse gehört, wenn dieser noch zu Lebzeiten einer 3.Person eine über den Tod hinaus gültige Kontovollmacht für dieses Girokonto erteilt hat ?
Danke fürs Lesen und hoffentlich :-) Antworten !
Gruß
Traxdata
Guthaben Girokonto Erbmasse oder Eigentum des Kontobevollmächtigten ?
14. Januar 2006
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Frage vom 14. Januar 2006 | 17:07
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 56x hilfreich)
Guthaben Girokonto Erbmasse oder Eigentum des Kontobevollmächtigten ?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2006 | 17:09
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 250x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. Januar 2006 | 08:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47499 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die Volmacht geht auch nur dann über den Todeszeitpunkt hinaus, wenn das ausdrücklich so in der Vollmacht bestimmt ist.
Selbst dann darf der Inhaber der Vollmacht nicht einfach Geld vom Konto abheben. Das ist nur zur Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erlaubt.
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#3
Antwort vom 13. Juli 2006 | 21:16
Von
Status: Schüler (219 Beiträge, 29x hilfreich)
hmm.. veraltet
-- Editiert von Moonrayker am 13.07.2006 21:17:05
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