Hallo liebes Forum,
nach dem Tode meiner Mutter stehe ich vor einem Scherbenhaufen.
Sie hat sich, weil sie über ihre Verhältnisse gelebt hat, vor Jahren eine Kredit andrehen lassen (ohne Risikokreditversicherung), also Schuldenbehaftet.
Die Kreditrate geht monatlich vom Konto ab. Au noch ein paar andere offene Fordedungen habe ich gefunden.
Natürlich möchte ich meine Mutter ordentlich beerdigen, aber auch da gibt es nichts umsonst.
Auf Grund der Schulden werde ich das Erbe wohl ausschlagen!
Nun habe ich gesehen, das auf dem EC-Konto ca. 500,- € sind, kann ich diese für die Beerdigung nutzen? Ich vermute NEIN. Was passiert mit den Genossenschaftsanteilen aus der Wohnungsbaugenossenschaft? Wie kommen Banken und sonstige Unternehmen an ihr Geld?
Vieln Dank für eure Antworten.
Bitte nur ernst gemeinte Antworten, sinnlose Kommentare helfen nicht.
Guthaben vom Konto für Beerdigung
11. November 2010
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Frage vom 11. November 2010 | 08:16
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 17x hilfreich)
Guthaben vom Konto für Beerdigung
#1
Antwort vom 11. November 2010 | 09:08
Von
Status: Praktikant (982 Beiträge, 516x hilfreich)
Hallo Jumpel,
du stehst vor einem Dilema - wenn du das Erbe ausschlägst, dann darfst du praktisch nichts nehmen (nicht mal Fotoalben), also somit auch nicht das Geld auf dem Girokonto. Es könnte natürlich anders aussehen, wenn du eine Vollmacht über den Tod hinaus hast und mit dem Geld auf dem Konto im Sinne der Verstorbenen etwas tust - ganz sicher bin ich aber nicht, also würde ich die Hände da weglassen.
Als Kind wirst du für die Kosten der Beerdigung allerdings unabhängig von der Annahme/Ablehnung des Erbes herangezogen werden.
Und wer sich um die Schulden usw. kümmert - der Erbe. Wenn alle entsprechenden Personen ablehnen wäre es an letzter Stelle der Staat.
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