Hallo ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen habe leider keine Ahnung von Erbsachen
Mein Vater ist vor Jahren verstorben und hat ein Haus mit Schulden hinterlassen. Das Erbe habe ich abgeschlagen.
Jetzt ist vor kurzem meine Oma verstorben und hinterlässt ein Haus(unterer teil eines Hauses)ist komplett abbezahlt. Der obere Teil des Hauses gehört einem anderen der es ersteigert hatte. Er möchte auch den unteren teil gerne haben wo meiner Oma gehörte. Derjenige möchte das ich mich aus dem Grundbuch austragen lasse und das Erbe sozusagen abschlagen soll. Da er meinte das sich das mit den Schulden von meinem Vater verrechnet wird. Ich habe leider keine Ahnung würde mich sehr freuen um Hilfe und Antworten. Vielen Dank schonmal imvoraus .
Flo84
HILFE Erbe von Oma / Erbe von Vater ausgeschlagen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Hallo,
Dann soll er dir ein Kaufangebot machen würde ich mal sagen.Zitat:Er möchte auch den unteren teil gerne haben wo meiner Oma gehörte.
Er möchte also, dass du ihm das halbe Haus schenkst? Tolle Idee.Zitat:Derjenige möchte das ich mich aus dem Grundbuch austragen lasse ...
Und was hat er dann davon? Selbst wenn du auch dieses Erbe ausschlagen würdest fiele es nicht an ihn.Zitat:... und das Erbe sozusagen abschlagen soll.
Unsinn, die Schulden vom Vater gehören dir ja gar nicht, und gehörten auch der Oma nicht (ich gehe davon aus, dass auch sie das Erbe ausgeschlagen hat oder gar nicht erbberechtigt war - sonst hätte es ja auch keine Versteigerung gegeben).Zitat:Da er meinte das sich das mit den Schulden von meinem Vater verrechnet wird.
Noch eine Anmerkung: Wenn du dich nicht mit ihm einigst hast du eine WEG mit ihm. Daher solltest du vielleicht nicht ganz knallhart sein. Aber wie er es sich vorstellt geht es natürlich nicht.
Stefan
viele Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Was würden sie mir raten was ich jetzt am besten tun sollte? Ich werde also das Erbe aufjedenfall nicht abschlagen. Dann muss ich mich sozusagen mit ihm einigen.Flo84
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Hallo,
Müssen musst du das nicht, man kann auch eine WEG im Streit betreiben. Schön ist das aber selten.Zitat:Dann muss ich mich sozusagen mit ihm einigen.
Ich würde raten, als erstes den ungefähren Wert deines Anteils zu ermitteln. Alsdann kannst du der anderen Partei ein Angebot machen.
Dabei ist aber zu bedenken, dass es Unterschiede geben kann, je nach dem aus wessen Sicht man den Wert begutachtet. Ein fremder Dritter würde vermutlich deutlich weniger bezahlen, insbesondere wenn er davon erfährt, dass er eigentlich unerwünscht ist.
Stefan
oky dan bedanke ich mich herzlich bei ihnen für ihrer rat
guten tag nochmal:)
Ich habe heute ein schreiben vom Inkasso unternehmen bekommen das noch eine Offene Forderung von meinem verstorbenen Vater da ist, obwohl ich das Erbe abgeschlagen habe. da ich das Erbe jetzt von meiner verstorbenen Oma angenommen habe, wollen die den Grund von meiner Oma mit den schulden von meinem verstorbenen Vater verrechnen. Wer kann mir da weiterhelfen? was ist rechtens? dürfen sie das? Steht mir jetzt überhaupt das Erbe zu? Vielen Dank schonmal im voraus.
Flo84
Hallo,
da stellt sich dann die Frage (die ich oben schon angedeutet hatte), ob die Oma das Erbe vom Vater (ihrem Sohn?) nicht ausgeschlagen hat. Das wäre zu klären.
Also, wer hat (vom Vater) geerbt, wessen Eigentum wurde Zwangsversteigert?
Stefan
das Eigentum vom Vater wurde versteigert Jahre bevor die Oma gestorben ist. Und nach meinem wissen haben alle das Erbe von meinem Vater ausgeschlagen aber sicher bin ich mir nicht.
Das sollte man aber wissen, sonst kommt man nicht weiter.
Am besten beauftragen Sie einen Anwalt.
Zitat:Und nach meinem wissen haben alle das Erbe von meinem Vater ausgeschlagen aber sicher bin ich mir nicht.
Das solltest Du aber schnellstens (beim Nachlassgericht) herausfinden!
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