Ein sehr komplizierter Fall.
Meine Eltern haben mir zu Lebzeiten einen unausgebauten Dachboden überschrieben (Teilung ist erfolgt). Den Dachboden haben wir auf eigene Kosten hochwertig ausgebaut (Ausbaukosten ca. 100.000 Euro).
Die Situation im Haus hat sich mittlerweile derart zugespitzt, dass wir unsere Eigentumswohnung verkaufen müssen (Erlös ca. 130.000 Euro).
Eigentlich war vorgesehen, dass ich im Fall des Ablebens meiner Eltern das restliche Haus erbe und meinen Schwestern jeweils 30.000 Euro auszahlen soll.
Das ist mit unserem Auszug jetzt hinfällig.
Habe ich im Falle des Ablebens noch einen Anspruch auf einen Erbteil bzw. Anrechnung der Ausbaukosten, wenn das restliche Haus (2 Wohnungen) verkauft wird?
Danke!
Hab ich noch Anrecht auf einen Erbteil?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
...Habe ich im Falle des Ablebens noch einen Anspruch auf einen Erbteil...
Wenn du enterbt werden würdest, steht dir auf jeden Fall der Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu.
...bzw. Anrechnung der Ausbaukosten, wenn das restliche Haus (2 Wohnungen) verkauft wird?...
Nein, die Ausbaukosten sind deine Sache.
Dann stell ich die Frage mal anders...
Wird der mir bereits überschriebene Teil des Hauses auf das Erbe angerechnet oder ist der außen vor?
Mir geht es darum, dass der unausgebaute Dachboden damals auf 80.000 Euro geschätzt wurde, wir 2004 rund 100.000 Euro in den Ausbau gesteckt haben und jetzt aufgrund der familiären Situation verkaufen müssen und maximal 130.000 Euro für die ausgebaute Wohnung bekommen werden.
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kann mir niemand weiterhelfen???
als erbberechtigter hat man immer eine anrecht.
aussnahme... man trachtete zb. nach dem leben des zu beerbenden.
ansonsten ist es eine etwas verwirrte darstellund der situation.
wem gehört das haus?
könnten die schwerstern eine Pflichteilsergänzung erzwingen... da ja der dachboten überschrieben/geschenkt wurde und 10 jahre noch nicht rum sind?
was du rein stecktest spielt keine rolle, es zählt immer der gegenwärtige wert einer imob.
...Wird der mir bereits überschriebene Teil des Hauses auf das Erbe angerechnet oder ist der außen vor? ...
Das kommt zunächst einmal darauf an, was im Übertragungsvertrag vereinbart wurde.
Desweiteren kommt es darauf an, wann die Schenkung erfolgt ist, wann der Todesfall eintritt und ob die Schwestern einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen können.
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