Wir haben vor ein altes Haus zu kaufen.
Die mündliche Zusage haben wir am Freitag bekommen, jedoch nicht von der Eigentümerin, sondern von Ihrer Tochter (Erbin des Hauses)
Folgende Sachlage:
Die Eigentümerin des Hauses ist 94 Jahre alt. Sie hatte im letzten Jahr einen Schlaganfall und ist jetzt Pflegebedürftig.
Seit dem Anfall lebt sie bei Ihrer Tochter. Sie kann nicht mehr reden, ist aber geistig noch bei vollem Bewusstsein.
Die Tochter ist selber schon 70 Jahre alt und kann sich nicht mehr gut um das Haus kümmern.
Sie würde es gern an uns verkaufen.
Jetzt hat mich die Tochter eben angerufen und mir so durch die Blume mitgeteilt, das es warscheinlich doch nicht klappen würde, da Ihre Mutter ja nicht mehr reden oder schreiben kann und sie nicht für Ihre Mutter unterschreiben dürfte.
Eine Entmündigung Ihrer Mutter käme nicht in Frage, da diese nicht rückgängig gemacht werden könnte.
Ausserdem würde es ja doch so und so lange dauern, bis etwaige Anträge durch wären.
Haben wir eine Chance dieses Haus zu bekommen????
Haben wir eine Chance???
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Nein, nicht vor dem Tod dieser alten Dame.
Einen Kaufvertrag abschließen kann allein die Eigentümerin - sofern sie es überhaupt will.
Das setzt weiterhin voraus, daß diese geschäftsfähig ist, also die Bedeutung eines entsprechenden Vertrages erkennt, und ihre Zustimmung auf irgendeine eindeutige Weise (mündlich, schriftlich oder in anderer Form) vor einem Notar erklären kann.
Inwieweit das möglich ist, kann man nur anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilen (eventuell mit Notar besprechen).
Ansonsten müßte zunächst durch das Vormundschaftsgericht ein Betreuer (z.B. aus dem Familienkreis) eingesetzt werden, der diese Angelegenheiten erledigt. Eine zuvor erteilte notarielle Vorsorgevollmacht ist ja anscheinend nicht vorhanden.
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Theoretisch könnt ihr die Betreuung für die Dame beantragen (das kann nämlich jeder machen), dann habt ihr in der Tochter auf ewig eine Feindin. Ihr könnt ihr ja erklären, dass es heute gerade keine Entmündigung mehr bedeutet, wenn sie die Betreuung im finanziellen Dingen beantragt.
Besser: Wenn Sie klar im Kopf ist, aber nur nicht mehr reden kann, steht doch einem Notartermin nichts entgegen. Die Unterschrift wird ja bezeugt. Der kommt sicherlich auch ins Haus. Die Tochter ist ja als Zeugin dabei (evtl. vom Hausarzt eine Bescheinigung, dass sie geistig gesund ist - wegen späterer Anfechtbarkeit). Gibt es von der Dame eventuell noch andere Erben? Dann würde ich auf jeden Fall die ärztliche Bescheinigung als eigene Absicherung haben wollen.
@sika
Vorsicht mit einer Bescheinigung des Hausarztes - "dass sie geistig gesund ist".
Das sollte besser ein Facharzt bescheinigen.
Gruss Vienna
Die Tochter hat noch einen Bruder, der auch Erbe ist.
Auch er wäre mit dem Verkauf an uns einverstanden, es liegt eben nur an der alten Dame und das sie nicht mehr reden oder schreiben kann!!!!
Wenn alle mit dem Verkauf einverstanden sind, würde ich den Notar fragen, was erfüllt sein muss, wenn jemand weder sprechen noch schreiben kann. Vielleicht ist das ja gar kein Problem.
Bei der Vertragsunterzeichnung können dann ja Sohn und Tochter dabei sein, dann sehe ich eigentlich keinen Grund, warum die später den Vertrag anfechten sollten.
In einem ähnlich gelagerten Fall wollte ich ein Grundstück kaufen von einer Erbengemeinschaft (2 Personen), bei der eine nicht mehr schreiben und richtig lesen konnte.
Wir hatten schon einen Termin beim Notar, der hat uns dann wieder weggeschickt, weil halteben der alte Herr nicht mehr schreiben konnte.
Auch ich wurde auf das "Ableben" vertröstet - was ich recht makaber fand...
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