Haftung bei Tod des Ehepartners bei einem Kredit?

21. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
chrismack
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei Tod des Ehepartners bei einem Kredit?

Nehmen wir an, es gibt ein Ehepaar, wo der Ehemann ca 90 Jahre alt ist, Spielsucht hätte und nun einen Kredit von 3000€ auf seinen Namen (und nicht auf Ehepartner) bekommen hätte. Wenn nun der Ehemann verstorben wäre, wer haftet dann für den Kredit? Wie man erahnen kann, hätte das Ehepaar kein Guthaben beim Tod, sondern eher Schulden.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Schulden sind vererbbar.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat (von chrismack):
Wenn nun der Ehemann verstorben wäre, wer haftet dann für den Kredit?


Die Erben, wozu auch die Ehefrau gehört. Allerdings haben die Erben die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.

Die Ehefrau haftet jedoch nicht in ihrer Eigenschaft als Ehefrau für den Kredit.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von chrismack):
Nehmen wir an, es gibt ein Ehepaar, wo der Ehemann ca 90 Jahre alt ist, Spielsucht hätte und nun einen Kredit von 3000€ auf seinen Namen (und nicht auf Ehepartner) bekommen hätte. Wenn nun der Ehemann verstorben wäre, wer haftet dann für den Kredit?

"Haften" tut niemand.
Die Erben erben die Schulden, genauso wie sie Vermögen erben.
Ist das Erbe überschuldet, können die Erben das Erbe ausschlagen.
Wird das Erbe durch die Schulden kleiner, bleibt aber immer noch positiv, dann ist das Erbe entsprechend kleiner.

Zitat:
Wie man erahnen kann, hätte das Ehepaar kein Guthaben beim Tod, sondern eher Schulden.

Hat "das Ehepaar" Schulden oder der Ehemann? Ehegatten sind nicht für die Schulden des anderen Ehegatten zahlungspflichtig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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