Hallo,
habe gehört, dass der Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen muß. Nachdem wir (meine Frau und ich) uns für die Pflege meiner
Schwiegermutter hoch verschuldet haben (1990-1994 war die Pflege nur durch Kredite ohne jegliche staatliche Unterstützung hier im Osten möglich), frage ich mich, ob meine Frau als gesetzliche
Erbin zu guter Letzt auch noch die Beerdigungskosten tragen muß.
Ihre Mutter ist Sozialhilfeempfägerin; kann meine Frau vom Sozial-
amt zur Kasse gebeten werden, wenn sie die Erbschaft ausschlägt?
Danke
Haftung für Beerdigungskosten bei Ausschlagung?
5. Dezember 2002
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Frage vom 5. Dezember 2002 | 23:32
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 3x hilfreich)
Haftung für Beerdigungskosten bei Ausschlagung?
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