Hallo, ich habe schon wieder einen Knoten im Kopf, vlt kann mir jemand folgendes erklären:
Erbmasse besteht aus Schulden, ca 250.000 Euro eines Einzelunternehmens. Gegenwert im Nachlass ist ein
halbes Wohnhaus ( Ehegatten gemeinsam) und evlt ein Firmenwagen und Material, wobei ob da Werte zusammenkommen
kann ich nicht sagen, eher nicht oder wenn vlt ca 20000 €uro .
Nun hat der Alleinerbe zu Lebzeiten aber für die Darlehen persönlich als Bürge den Kopf hingehalten. Gebürgt in dem Fall mit zwei Immobilien ( das halbe Wohnhaus und das Firmenareal von dem der Verstorbene aber nicht Eigentümer war und nicht
im Grundbuch eingetragen ist .
Bis hier glaube ich besteht der Nachlass aus 200000 minus ca 60000 € ( wert Hälfte Haus ) .
Das Darlehn wird vom Erben weiter bedient, die Immobilien sollen in seinem Besitz bleiben.
Nun wird kompliziert... der Verstorbene hatte das Einzelunternhemen das nun nicht weitergeführt werden kann.
Einmal ist es vom Erben nicht zu bewältigen mangels Unwissenheit, zum anderen gibt es seit dem Erbfall keine Aufträge mehr.
Das Unternhemen soll geschlossen werden, es gibt drei Mitarbeiter mit gesetzl Kündigungsfristen.
Der Erbe muss diese Mitarbeiter für jeweils fünf monate weiter bezahlen, die weiderum müssen freigestellt werden da das
Unternhenmen ja abgemeldet wurde.
Das ist nicht zahlbar, Lohnkosten pro Mitarbeiter und Monat ca 5000 €. das wären ja bis Kündigungsfristende 75000 € ....
Man kann ja die Privathaftung beschränken lassen, also der Erbe haftet nur mit Geld aus dem Nachlass.
Was bedeutetdas? Der Nachlass sind nur Schulden...wer zahlt dann die Löhne ???
Kann man als Erbe trotzdem die Darlehen für die Immobileien privat übernehmen um eine Zwangsveräusserung zu umgehen?
Wenn der Erbe die Darlehen auf sich umschreiben lässt....zählt die Sunme dann überhaupt noch als Nachlassverbindlichkeit oder ist der Nachlass dann wieder im "Plus" weil ja dann nur das halbe Haus übrig bleibt ???
Für mich zu kompliziert.....aber ich möchte es wissen .-))
Danke schonmal für eventuelle Antworten oder Gedankengänge .
Haftungsausschluss Verbindlichkeiten
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zitat:Man kann ja die Privathaftung beschränken lassen, also der Erbe haftet nur mit Geld aus dem Nachlass.
Man kann Nachlassinsolvenz anmelden.
Zitat:Was bedeutet das? Der Nachlass sind nur Schulden...wer zahlt dann die Löhne ???
Zum Nachlass gehört ein halbes Wohnhaus. Das Erbe besteht daher nicht nur aus Schulden. Wenn Insolvenz angemeldet wird, dann zahlt das Arbeitsamt Insolvenzgeld.
Zitat:Das Darlehn wird vom Erben weiter bedient, die Immobilien sollen in seinem Besitz bleiben.
Von den Immobilien muss sich der Erbe bei Nachlassinsolvenz wohl verabschieden oder er kauft diese aus der Insolvenzmasse heraus.
Hallo,
ok Danke .Insolvenzgeld ? Aber eine Nachlassinsolvenz soll nur in Gang kommen wenn im Nachlass noch genügend
Geld für deren Eröffnung ist? Ist ja nicht, wenn man das halbe Haus mit sagen wir mal 60000 Euro rechnet und dann
180000 Verbindlichkeiten, bleiben ja unterm Strich doch nur 120000 Minus.
Oder ?
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ZitatHallo, :
ok Danke .Insolvenzgeld ? Aber eine Nachlassinsolvenz soll nur in Gang kommen wenn im Nachlass noch genügend
Geld für deren Eröffnung ist? Ist ja nicht, wenn man das halbe Haus mit sagen wir mal 60000 Euro rechnet und dann
180000 Verbindlichkeiten, bleiben ja unterm Strich doch nur 120000 Minus.
Oder ?
Da steckt ein Denkfehler drin. Genügend Geld für die Eröffnung der Nachlassinsolvenz bedeutet, das zunächst einmal (unabhängig vom Niveau der Schulden) genug Aktiva/Werte da sind, die man an die Gläubiger verteilen und mit denen man den Insolvenzverwalter bezahlen kann. Der Wert des halben Hauses sollte dafür gut und gerne reichen. Es ist daher damit zu rechnen dass das insolvenzverfahren eröffnet wird.
Der Erbe muss in dem Zusammenhang auch aufpassen dass er sich selber nicht strafbar macht, wegen Insolvenzverschleppung zum Beispiel.
Gruss
Der Erbe sollte sich darüber im Klaren sein, dass das halbe Haus futsch ist, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wenn er das nicht will, sollte er die Schulden übernehmen, zumal der Insolvenzverwalter auf die Idee kommen könnte, die Teilungsversteigerung des gesamten Hauses zu beantragen.
Da er als Bürge ohnehin für die Schulden aufkommen muss, sollte sich der Erbe daher gut überlegen, welchen Weg er geht.
Hallo nochmal,
dürfte man für die Insolvenz den Guthabenwert des Erbes auch selbst besorgen? Sozusagen dem Insolvenzverwalter
den Wert des betroffenen halben Hauses bar auf den Tisch legen?
Es spricht nichts dagegen, dem Insolvenzverwalter das halbe Haus abzukaufen.
Dann sollte man sich aber sicher sein, dass das halbe Haus auch nur 60.000€ wert ist und nicht 75.000€, da man sich das Ganze sonst sparen kann.
-- Editiert von hh am 13.03.2016 08:28
Hallo,
ja das ist klar .-) Lässt der Insolvenzverwalter ein ganz normales Wertgutachten machen?
Oder kann ich mich etwa danach richten was die Bank sagt? Also der Makler der Bank.
Und wenn er die Summe des halben Hauses hat, Haus ist jadas einzig positive in der Erbmasse, dann ist man
auch fertig mit zahlen? Also was davon nicht bezahlt werden kann zahlt ????
Viele nDank
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