Halbgeschwister holen Erbe ab

6. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Starshine
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Halbgeschwister holen Erbe ab

Hallo,

Nehmen wir mal an:
Person A ist der Lebensgefährte von Person B, sie leben 19 Jahre gemeinsam in Haus von Person B, jedoch ohne Trauschein ("wilde Ehe"). A hat lebenslanges Wohnrecht in Haus von B. Offiziell ist Person A aber noch bei seiner alten Adresse gemeldet (finanzielle Gründe von Person B). Person A stirbt plötzlich, kein Testament vorhanden.

Alle lebenswichtigen Dinge wurden gemeinsam getragen, dennoch besitzt A nun einige Wertgegenstände (Rechnungen existieren nicht mehr, nur noch Fahrzeugbriefe, die von Person C -> Tochter von B, verwaltet werden), deren Anschaffung ohne Erbringung von anderen Leistungen von B nicht möglich gewesen wären.

Diese werden ohne irgend ein Schriftstück von Halbbruder und Halbschwester von A abgeholt und zu Geld gemacht. Person A ist noch nicht beerdigt. Deckung der Kosten für die Beerdigung ist gesichert, da A noch genügend Ersparnisse hatte. Halbschwester hatte schon zu Lebzeiten Kontovollmacht, Sparbuch wurde ihr ausgehändigt (ohne Beweise!).

Person A hat aber noch leibliche Geschwister, die jedoch Person C nur namentlich bekannt sind.

Ist Person C verpflichtet, Gegenstände herauszugeben/Leute in das Haus zu lassen? Wenn ja, woher soll Person C wissen, ob andere Brüder und Schwestern von A darüber Bescheid wissen? Da Person B nicht in der Lage und gewillt ist einen Rechtstreit anzuzetteln (finanziell und moralisch), gibt es da überhaupt eine Möglichkeit, dem Treiben vorerst Einhalt zu bieten? Ist C verpflichtet, an Halbbruder/-schwester die Fahrzeugbriefe auszuhändigen? Ist Person C verpflichtet, über die Gegenstände wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen - auch wenn sich C nicht sicher ist, ob nun A oder B die Gegenstände gekauft hat?

Liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Also vor einer Beerdigung etwas heftig!
Sinnvoll ist daher
1. auf Zeit spielen (nach der Beerdigung alles klären)
2. dann auf gemeinsames Erscheinen aller Erbberechtigte bestehen oder Erbschein verlangen

Andererseits stellt sich die Frage, wer die Beerdigung ausrichtet. Sind das die Verwandten von A, dann muß man natürlich Zugang zu Unterlagen gewähren. Allerdings ist eine "Durchsuchung" des Hauses sicher nicht zumutbar.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50307 Beiträge, 17600x hilfreich)

Zum Nachweis der Erbberechtigung darf C sich einen Erbschein zeigen lassen. Den Nachlass von A braucht C nur an Erben herauszugeben, die ihre Erbenstellung nachgewiesen haben.

Zutritt zum Haus von B muss auch legitimierten Erben nicht gestattet werden.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130959 Beiträge, 41617x hilfreich)

quote:
Diese werden ohne irgend ein Schriftstück von Halbbruder und Halbschwester von A abgeholt und zu Geld gemacht.

Hört sich an als wenn hier eine Straftat (Verdacht auch Diebstahl?) vorliegen könnte?

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 516x hilfreich)

Man stirbt nicht "plötzlich" - denn zum Leben gehört der Tod dazu. Da hätte - gerade bei einer wilden Ehe - ein Testament gemacht werden sollen.
Und wieso eine Halbschwester Kontovollmacht hatte, wenn A mit B zusammenlebte ist auch irgendwie ungewöhnlich.

Das Auto kann man nur abholen und verkaufen, wenn man den Fahrzeugbrief hat. Darauf bezog sich sicherlich der "Diebstahlsvorwurf" als Möglichkeit.

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