Im Rahmen einer Erbschaft wurde jetzt festgestellt, dass der vor einem Notar geschlossene Erbvertrag durch eine nachträgliche handschriftliche Änderung auf einem separaten Papier der Erblasserin abgeändert wurde.
In dem handschriftlich gefassten Dokument widerruft die Erblasserin den Punkt "Erbeinsetzung" und verfügt, dass nicht beide Söhne - wie ursprünglich im Erbvertrag vorgesehen - zu je 50 Prozent Erbe werden, sondern dass nur ein Sohn Alleinerbe wird und der andere Sohn enterbt wird. Ist diese handschriftliche Verfügung der Erblasserin rechtens, und wenn ja, hat der enterbte Sohn dann Anspruch auf den Pflichtteil?
Handschriftliche Änderung eines Erbvertrages
22. September 2016
Thema abonnieren
Frage vom 22. September 2016 | 08:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handschriftliche Änderung eines Erbvertrages
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. September 2016 | 09:41
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
Ein Erbvertrag kann nicht einseitig abgeändert werden. Die handschriftliche Verfügung ist unwirksam.
Und jetzt?
Schon
266.641
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten