Handschriftliches Testament / Erbengemeinschaft oder nicht

18. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Yussuf48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handschriftliches Testament / Erbengemeinschaft oder nicht

Liebe Forenmitglieder,

meine Mutter ist Ende letzten Jahres leider verstorben und hinterließ ein handschriftliches Testament, das dem Nachlassgericht vorliegt.

Sie verfügte, dass ich Haus und Grundstück Erbe und meine Geschwister ausbezahlen soll. Hier stellt sich für mich nun die Frage, ob wir Geschwister trotz des vorliegenden Testamentes eine Erbengemeinschaft darstellen, oder ob ich hier bezüglich der besagten Immobilie + Grundstück die Entscheidungsgewalt habe (meine Geschwister wurden bisher nicht ausbezahlt).

Mein Bruder ist zu Lebzeiten meiner Mutter aus privaten Gründen "übergangsweise" in das Haus eingezogen und bewohnt dieses auch weiterhin mit seiner Freundin (kein Mietvertrag, keine Miete). Ich bin mit der Wohnsituation nicht mehr einverstanden und habe dies auch geäußert. Hier wurde mein Anliegen mit den Worten wir seien eine Erbengemeinschaft von den Geschwistern abgeblockt. Was kann ich tun?

Vielen Dank im Voraus.


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8469 Beiträge, 4625x hilfreich)

Ihr seid eine Erbengemeinschaft.

Bezüglich der Immobilie hast du einen Anspruch darauf, dass deine Geschwister an dem notariellen Vertrag mitwirken, damit die Immobilie auf dich überschrieben werden kann (Vermächtniserfüllung).

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#2
 Von 
Yussuf48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Verstehe ich es recht, dass ich keine Möglichkeit habe, die Wohnsituation, insbesondere den Aufenthalt der Freundin meines Bruders die kein Teil der Erbengemeinschaft ist, zu beenden?

-- Editiert von Yussuf48 am 08.06.2019 10:55

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#3
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Sobald du deine Geschwister ausbezahlt hast und die Immobilie auf dich überschrieben ist, bist du alleiniger Eigentümer und kannst damit tun und lassen was du willst. Natürlich musst du selbst aktiv werden und die Vermächtniserfüllung verlangen, ggf. per Anwalt. Dazu hast du 3 Jahre Zeit.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Yussuf48):
Was kann ich tun?


Hier handelt es sich nicht um ein Vorausvermächtnis, sondern um eine Teilungsanordnung, § 2048 BGB . Insoweit sollte jetzt eine entsprechende Erbauseinandersetzung angestrebt werden.

Zitat (von Yussuf48):
Verstehe ich es recht, dass ich keine Möglichkeit habe, die Wohnsituation, insbesondere den Aufenthalt der Freundin meines Bruders die kein Teil der Erbengemeinschaft ist, zu beenden?


Bis zur Erbauseinandersetzung sollte eine Nutzungsentschädigung gegenüber dem Bruder geltend gemacht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4284 Beiträge, 2436x hilfreich)

Ob das wirklich eine Erbengemeinschaft ist? Ich bin nicht überzeugt, es kommt auf den Wortlaut an. Gegebenenfalls muss das Testament ausgelegt und der Wille der Erblasserin erforscht werden.
Hier haben wir nur eine lapidare Zusammenfassung des Inhaltes "Erbe, Geschwister auszahlen".
Gerade wenn der TE (und nicht die Erbengemeinschaft" eine Auszahlungsverpflichtung hat, spricht das in meinen Augen für seine Alleinerben-Eigenschaft.

Übrigens kann im anderen Fall auch nur die Erbengemeinschft Nutzungsentschädigung verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Übrigens kann im anderen Fall auch nur die Erbengemeinschft Nutzungsentschädigung verlangen.


Nein, der Fragesteller kann sehr wohl die Zahlung einer Nutzungsentschädigung an die Erbengemeinschaft verlangen.

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