Handschriftliches Testament

4. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bessy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handschriftliches Testament

Hallo u. guten Tag liebe Forumsteilnehmer!

Wie würden Sie sich verhalten, wenn folgender Fall eintreten würde:
Der Vater ist plötzlich schwer erkrankt, er beabsichtigt noch ein handschriftliches Testament zu machen, aus dem hervorgeht, daß seine Frau als Alleinerbin gilt.
Die Kinder sind damit einverstanden. Die Mutter soll dann in ruhigeren Zeiten das Weitere klären.
Ist diese Vorgenhensweise sinnvoll, wenn die Zeit drängt und keine Erbengemeinschaft eintreten soll, auch um Kosten zu sparen?
Über eine schnelle Meinung wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Bessy

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46257 Beiträge, 16409x hilfreich)

Ja, natürlich ist das sinnvoll und in diesem Fall sogar unbedingt zu empfehlen.

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#2
 Von 
Bessy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wäre es schlimm, wenn die Schrift durch Krankheitsbedingungen nicht mehr der vorigen entspräche?
Im Voraus vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46257 Beiträge, 16409x hilfreich)

Nein, das wäre nicht schlimm. Hier besteht ja nicht die Gefahr, dass ein gesetzlicher Erbe das Testament anfechten würde. Das Nachlassgericht überprüft die Schrift nicht, solange nicht irgendjemand anzweifelt, dass es sich um die Handschrift Deines Vaters handelt.

Aber zur Sicherheit kann man ja noch einen unabhängigen Zeugen hinzuziehen.

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#4
 Von 
Bessy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, hat mir doch sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 632x hilfreich)

Eine Möglichkeit:
Gemeinsames Testament der Eltern, Mutter schreibt alles, Vater unterschreibt nur.
Noch eine Möglichkeit:
Notare machen auch Hausbesuche. Gerade in eurem Fall wird das besser sein, als ein Testament selbst zu verfassen.

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#6
 Von 
Keine_ahnung_hab_ich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Da auch das Thema Kosten aufgeworfen wird:

Obwohl die Kinder mit dem Vorgehen einverstanden zu sein scheinen, gilt es zu bedenken, dass das Einsetzen des Gatten zum Alleinerben, je nach Höhe der Erbmasse, deutlich höhere Erbschaftssteuer verursachen kann. So würde ein Ausnützen der Freibeträge an die Kinder eine etwaige gesamte Familiensteuer deutlich reduzieren.

Über eine etwaige Pflichtteilsproblematik ist hier noch nicht gesprochen. U.U kann ein Einbezug eines Steueranwalts/Notars wirklich hilfreich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46257 Beiträge, 16409x hilfreich)

Rechtlich gesehen reicht ein handschriftliches Testament. Die Einbeziehung eines Notares verursacht natürlich Kosten und ist für die Gültigkeit des Testamentes nicht erforderlich.

Die Sachlage ist vergleichsweise einfach und die Familie ist sich über das Ergebnis einig. Dies vorausgesetzt kann aus meiner Sicht auf einen Notar verzichtet werden.

Sowohl für Kinder (205.000€) als auch für Ehepartner (307.000€) bestehen relativ hohe Freibeträge. dabei werden Immobilien nur mit etwa der Hälfte ihres Verkehrswertes angesetzt. Falls die Erbmasse diese Beträge nicht erreicht, ist die Hinzuziehung eines Steueranwaltes ebenfalls nicht erforderlich.

Daneben sollte der Wunsch der Eltern, keine Erbengemeinschaft entstehen zu lassen, ebenfalls gebührend bewertet werden.

Den ersten Vorschlag von alida halte ich allerdings für sehr gut, nämlich, dass die Eltern ein gemeinsames Testament verfassen. Hier ist das sogenannte "Berliner Testament" zu empfehlen. Das würde genau dem gewünschten Ergebnis entsprechen.

Mit ein wenig googeln findet man auch genaue Textvorschläge für das "Berliner Testament".

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#8
 Von 
Keine_ahnung_hab_ich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Entscheidung des BGHs bezüglich der steuerlichen Bewertung von Immobilien und Betriebsverbögen steht aus und hoffen wir mal, dass der ERbfall erst nach der Entscheidung ansteht. Inwiefern also eine Erbmasse die Freibeträge übersteigt, kann nur die Threatstellerin bantworten. Ebenso bezügl. der Einigkeit in ihrer Familie. Wenn es eine Wiederverheiratung gibt und etwaige Pflichteile NICHT eingefordert werden, stehen die Kinder in vielen Jahren u.U. deutlich schlechter da. Eine Beratung VORHER ist meiner Erfahrung deutlich besser, sonst wird aus einer einigen Familie möglicherweise irgendwann ein Streitfall, den man jetzt noch vermeiden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bessy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank Ihnen allen. Das sind alles Argumente, die man berücksichtigen muß und auch geprüft werden.
Nochmals besten Dank für die rege Diskussion.

viele Grüße

Bessy

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 869x hilfreich)

um gottes willen, ja nicht so ein testament.
der ärger in der familie ist vorprogrammiert!
wenn es ums geld oder sonstige werte geht,
verstehen familienangehörige untereinander keinen spass... ist leider so... habe diese erfahrung machen müssen!

jau

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