Hallo,
ich habe heute mein handschriftliches Testament erstellt. Ich habe drei Vornamen der erste Vorname ist mein Rufname, mit diesen und meinen Nachnamen unterschreibe ich normalerweise.
Im Testament habe ich alle drei Vornamen erwähnt. Sinngemäß so: Ich, Fritz Karl Walter Müller, geboren am.......... .
Unterschrieben habe ich das nur mit Fritz Müller, natürlich auch Ort und Datum.
Selbst auf meinen Personalausweis steht im Unterschriften Feld nur Fritz Müller, obwohl im Vornamen Feld alle drei Namen erwähnt werden.
Ist das Testament jetzt gültig? Ungewöhnlich wäre wenn ich immer nur mit den ersten Vornamen unterschreibe das Testament aber mit allen drei Vornamen.
Glück Auf
Frank
Handschriftliches Testament mit allen Vornamen unterschreiben
Ist das Testament jetzt gültig? Ja. Es muss nur klar sein, wer es unterschrieben hat - dafür genügt "Fritz Müller" völlig.
Zitat :Ist das Testament jetzt gültig?
Ja.
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Zitat :Selbst auf meinen Personalausweis steht im Unterschriften Feld nur Fritz Müller,
Die Unterschrift stimmt überein?
Zitat :Ist das Testament jetzt gültig?
Wenn es die übliche Unterschrift ist sollte es nicht an der Unterschrift scheitern.
Zitat :Ungewöhnlich wäre wenn ich immer nur mit den ersten Vornamen unterschreibe das Testament aber mit allen drei Vornamen.
Eben.
Eine Unterschrift die es nur auf dem Testament gibt die würde Zweifel sähen.
Wie ist das eigentlich,wenn die Unterschrif tnicht geleiistet werden so wie sie üblich ist?
Kann Fritz Karl Walter Müller auch Zuegen hinzuziehen welche auf dem Testament bezeugen und unterschreiben das Fritz Karl Walter Müller verfasst und unterschrieben hat?
Zitat :Zitat (von go733072-63):
Selbst auf meinen Personalausweis steht im Unterschriften Feld nur Fritz Müller,
Die Unterschrift stimmt überein?
Wie halt die Unterschrift immer ist. 100% Übereinstimmung gibt es halt nie.
Zitat :Wie ist das eigentlich,wenn die Unterschrif tnicht geleiistet werden so wie sie üblich ist?
Kann Fritz Karl Walter Müller auch Zuegen hinzuziehen welche auf dem Testament bezeugen und unterschreiben das Fritz Karl Walter Müller verfasst und unterschrieben hat?
Fritz war bei Testament Verfassung alleine.
Kein Zeuge.
Was ist wenn man das Testament beim Nachlass Gericht hinterlegt? Da wird doch dokumentiert wer das Testament hinterlegt.
Glück Auf
Frank
-- Editiert von User am 22. Februar 2026 20:37
Zitat :Was ist wenn man das Testament beim Nachlass Gericht hinterlegt?
Dann ist es dort hinterlegt. Aus meiner Sicht ist es aber auch ohne dem gültig. Ich schliesse mich meinen Vorschreibern an.
Du hast also das Testament noch zu Hause. Was hindert Dich daran, unter Deine Unterschrift noch ergänzend eine Unterschrift mit vollem Namen zu setzen? Im übrigen ist das Nachlassgericht keine Überprüfungsstelle hinsichtlich der Echtheit eines Testaments. Bei Zweifel an der Echtheit müssen die Erben das klären.
wirdwerden
Zitat :Was hindert Dich daran, unter Deine Unterschrift noch ergänzend eine Unterschrift mit vollem Namen zu setzen?
Also 2 Unterschriften....Hm, und das kann keine Probleme geben?
Zitat :Im übrigen ist das Nachlassgericht keine Überprüfungsstelle hinsichtlich der Echtheit eines Testaments.
Ich kann das Testament nur mit Personalausweis und Geburtsurkunde einliefern.
Da durch wird doch schon bewiesen daß es vom Ersteller eingeliefert wird.
Glück Auf
Frank
Dafür ist das Nachlassgericht aber nicht zuständig.
Du möchtest es quasi beglaubigt haben, das die Unterschrift von auch wirklich von Dir ist, das macht ein Notar.
Man sollte ein Testament so unterschreiben, wie sonst auch Dokumente unterschreibt.
Daher:
Zitat :Ist das Testament jetzt gültig?
Ja
Zitat :Ich kann das Testament nur mit Personalausweis und Geburtsurkunde einliefern.
Da durch wird doch schon bewiesen daß es vom Ersteller eingeliefert wird.
Es ist jedenfalls ein Indiz.
Warum sollte das Probleme geben? Auch 10 Unterschriften geben keine Probleme. Sofern dann nicht andere Überlegungen greifen. Nur, hier, ist das doch nicht der Fall. Dich beunruhigt die ganze Sache, Du kannst relativ einfach Klarheit schaffen, was Dich dann auch noch beruhigt. Und das ist doch ganz wichtig.
wirdwerden
Zitat :Was hindert Dich daran, unter Deine Unterschrift noch ergänzend eine Unterschrift mit vollem Namen zu setzen?
Dann hat man 2 unterschiedliche Unterschriften und somit keine Klarheit wer das Testament nun verfasst hat.
Zitat :Bei Zweifel an der Echtheit müssen die Erben das klären.
Was dazu führen könnte, dass das Testament für ungültig erklärt wurde.
Zitat :Was dazu führen könnte, dass das Testament für ungültig erklärt wurde.
Wohl kaum, wenn der Erblasser selbst unterschrieben hat.
So etwas wird im übrigen auch nicht durch die Erben geklärt, sondern vom Nachlassgericht auf Basis substantieller Einwände eine Erben. Wenn dann ein Erbe mit dem Einwand kommt, der Erblasser hätte nicht mit all seinen Vornamen unterschrieben, dann löst das allenfalls einen Lachanfall im Nachlassgericht aus.
Da ein privatschriftliches Testament nicht nur vom Erblasser unterschrieben werden muss, sondern vollständig handschriftlich verfasst sein muss hat man eine umfangreiche Handschriftenprobe.
Probleme bei solchen privat verfassten Testamenten gibt es nach meiner Erfahrung auch eher selten hinsichtlich der Unterschrift sondern vielmehr beim Inhalt, weil sich der Erblasser unklar ausgedrückt hat oder juristische Begriffe falsch verwendet hat.
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