Handschriftliches Testament mit allen Vornamen unterschreiben

22. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
go733072-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Handschriftliches Testament mit allen Vornamen unterschreiben

Hallo,

ich habe heute mein handschriftliches Testament erstellt. Ich habe drei Vornamen der erste Vorname ist mein Rufname, mit diesen und meinen Nachnamen unterschreibe ich normalerweise.

Im Testament habe ich alle drei Vornamen erwähnt. Sinngemäß so: Ich, Fritz Karl Walter Müller, geboren am.......... .
Unterschrieben habe ich das nur mit Fritz Müller, natürlich auch Ort und Datum.
Selbst auf meinen Personalausweis steht im Unterschriften Feld nur Fritz Müller, obwohl im Vornamen Feld alle drei Namen erwähnt werden.

Ist das Testament jetzt gültig? Ungewöhnlich wäre wenn ich immer nur mit den ersten Vornamen unterschreibe das Testament aber mit allen drei Vornamen.

Glück Auf
Frank




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34514 Beiträge, 17817x hilfreich)

Ist das Testament jetzt gültig? Ja. Es muss nur klar sein, wer es unterschrieben hat - dafür genügt "Fritz Müller" völlig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8638 Beiträge, 4687x hilfreich)

Zitat (von go733072-63):
Ist das Testament jetzt gültig?

Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat (von go733072-63):
Selbst auf meinen Personalausweis steht im Unterschriften Feld nur Fritz Müller,

Die Unterschrift stimmt überein?


Zitat (von go733072-63):
Ist das Testament jetzt gültig?

Wenn es die übliche Unterschrift ist sollte es nicht an der Unterschrift scheitern.


Zitat (von go733072-63):
Ungewöhnlich wäre wenn ich immer nur mit den ersten Vornamen unterschreibe das Testament aber mit allen drei Vornamen.

Eben.
Eine Unterschrift die es nur auf dem Testament gibt die würde Zweifel sähen.


Wie ist das eigentlich,wenn die Unterschrif tnicht geleiistet werden so wie sie üblich ist?
Kann Fritz Karl Walter Müller auch Zuegen hinzuziehen welche auf dem Testament bezeugen und unterschreiben das Fritz Karl Walter Müller verfasst und unterschrieben hat?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#4
 Von 
go733072-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Zitat (von go733072-63):
Selbst auf meinen Personalausweis steht im Unterschriften Feld nur Fritz Müller,

Die Unterschrift stimmt überein?


Wie halt die Unterschrift immer ist. 100% Übereinstimmung gibt es halt nie.

Zitat (von Chrominanz):
Wie ist das eigentlich,wenn die Unterschrif tnicht geleiistet werden so wie sie üblich ist?
Kann Fritz Karl Walter Müller auch Zuegen hinzuziehen welche auf dem Testament bezeugen und unterschreiben das Fritz Karl Walter Müller verfasst und unterschrieben hat?


Fritz war bei Testament Verfassung alleine.
Kein Zeuge.

Was ist wenn man das Testament beim Nachlass Gericht hinterlegt? Da wird doch dokumentiert wer das Testament hinterlegt.

Glück Auf
Frank

-- Editiert von User am 22. Februar 2026 20:37

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10031 Beiträge, 2099x hilfreich)

Zitat (von go733072-63):
Was ist wenn man das Testament beim Nachlass Gericht hinterlegt?


Dann ist es dort hinterlegt. Aus meiner Sicht ist es aber auch ohne dem gültig. Ich schliesse mich meinen Vorschreibern an.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43102 Beiträge, 14821x hilfreich)

Du hast also das Testament noch zu Hause. Was hindert Dich daran, unter Deine Unterschrift noch ergänzend eine Unterschrift mit vollem Namen zu setzen? Im übrigen ist das Nachlassgericht keine Überprüfungsstelle hinsichtlich der Echtheit eines Testaments. Bei Zweifel an der Echtheit müssen die Erben das klären.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go733072-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was hindert Dich daran, unter Deine Unterschrift noch ergänzend eine Unterschrift mit vollem Namen zu setzen?


Also 2 Unterschriften....Hm, und das kann keine Probleme geben?

Zitat (von wirdwerden):
Im übrigen ist das Nachlassgericht keine Überprüfungsstelle hinsichtlich der Echtheit eines Testaments.


Ich kann das Testament nur mit Personalausweis und Geburtsurkunde einliefern.
Da durch wird doch schon bewiesen daß es vom Ersteller eingeliefert wird.

Glück Auf
Frank

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13845 Beiträge, 4897x hilfreich)

Dafür ist das Nachlassgericht aber nicht zuständig. ;)

Du möchtest es quasi beglaubigt haben, das die Unterschrift von auch wirklich von Dir ist, das macht ein Notar.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50307 Beiträge, 17600x hilfreich)

Man sollte ein Testament so unterschreiben, wie sonst auch Dokumente unterschreibt.

Daher:

Zitat (von go733072-63):
Ist das Testament jetzt gültig?

Ja

Zitat (von go733072-63):
Ich kann das Testament nur mit Personalausweis und Geburtsurkunde einliefern.
Da durch wird doch schon bewiesen daß es vom Ersteller eingeliefert wird.

Es ist jedenfalls ein Indiz.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43102 Beiträge, 14821x hilfreich)

Warum sollte das Probleme geben? Auch 10 Unterschriften geben keine Probleme. Sofern dann nicht andere Überlegungen greifen. Nur, hier, ist das doch nicht der Fall. Dich beunruhigt die ganze Sache, Du kannst relativ einfach Klarheit schaffen, was Dich dann auch noch beruhigt. Und das ist doch ganz wichtig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130958 Beiträge, 41616x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was hindert Dich daran, unter Deine Unterschrift noch ergänzend eine Unterschrift mit vollem Namen zu setzen?

Dann hat man 2 unterschiedliche Unterschriften und somit keine Klarheit wer das Testament nun verfasst hat.



Zitat (von wirdwerden):
Bei Zweifel an der Echtheit müssen die Erben das klären.

Was dazu führen könnte, dass das Testament für ungültig erklärt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50307 Beiträge, 17600x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was dazu führen könnte, dass das Testament für ungültig erklärt wurde.

Wohl kaum, wenn der Erblasser selbst unterschrieben hat.

So etwas wird im übrigen auch nicht durch die Erben geklärt, sondern vom Nachlassgericht auf Basis substantieller Einwände eine Erben. Wenn dann ein Erbe mit dem Einwand kommt, der Erblasser hätte nicht mit all seinen Vornamen unterschrieben, dann löst das allenfalls einen Lachanfall im Nachlassgericht aus.

Da ein privatschriftliches Testament nicht nur vom Erblasser unterschrieben werden muss, sondern vollständig handschriftlich verfasst sein muss hat man eine umfangreiche Handschriftenprobe.

Probleme bei solchen privat verfassten Testamenten gibt es nach meiner Erfahrung auch eher selten hinsichtlich der Unterschrift sondern vielmehr beim Inhalt, weil sich der Erblasser unklar ausgedrückt hat oder juristische Begriffe falsch verwendet hat.

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