Hartz 4 und Erben

4. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
FGschmitz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz 4 und Erben

Guten Tag,
durch den Tot meiner Mutter erbe ich ein bestimmten Geldbetrag.
Das Problem ist ich bin Arbeitslos und bekomme Hartz 4.
Kann mir jemand sagen was ich machen muß um nicht vom Staat
abgezockt zu werden?

vielen Dank schon mal im Vorraus

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Du kannst das Erbe ausschlagen.
Soll der Staat=der Steuerzahler= Deine Nachbarn für Dich weiter zahlen, obwohl Du geerbt hast?
Unverständliche Abzockerei!




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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Heike30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 66x hilfreich)

Du darfst selbst als ALG2-Empfänger einen bestimmten Freibetrag haben,ehe sie Dir etwas können.Je mehr Personen ihr seid,desto höher ist der.In dem Antrag steht ja nichts von einer Frage,ob man in absehbarer Zeit etwas erben wird.Mach Dich nicht wild und solche blöden Antworten wie von Ikarus kannste in die Tonne klopfen!!!

Gruß Heike

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#3
 Von 
Heike30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 66x hilfreich)

kurz einwerf

Bestimmte Teile des Vermögens können nicht auf das Arbeitslosengeld II/Sozialgeld angerechnet werden und stehen der entsprechenden Person auch weiter zur Verfügung.
Für Barvermögen wird ein Grundfreibetrag bis zu einem Betrag von 200,-€ je Lebensjahr eingeräumt. Für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinen Partner beträgt er mindestens 4.100,-€ und maximal jeweils 13.000,-€.
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die bis zum 1. Januar 1948 geboren sind, werden deutlich höhere Vermögensfreibeträge berücksichtigt (520,-€ pro Lebensjahr, maximal 33.800,-€).

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

hallo,Heike30
da Du in ähnlicher Lage bist bzw. warst wie
FGschmitz, habe ich volles Verständnis für Deine Erregung.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#5
 Von 
Heike30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 66x hilfreich)

Da täuschst Du Dich aber.Wenn Du meine Fragen gelesen hättest,dann wüsstest Du das auch.Aber Deinen Spruch solltest Du vielleicht mal ändern,denn der ist die falsche Wahl für Deine Argumentation!!!

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#6
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo Ikarus,
Beitrag 1 :
Heike stellte die Frage : Darf ich trotz Schulden etwas erben... aber sie fragte dann doch für ihre verschuldete Schwester!!!

Beitrag 2 :
Mutter tot - 4 Kinder-Bausparvertrag....

Ich wundere mich darüber, daß Heike ziemlich einfache Fragen in den Raum wirft, dann aber hoch qualifiziert Anderen antwortet.


-- Editiert von Vienna am 07.02.2005 07:22:54

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#7
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, so ist es.
Und wenn man die Fragen von Heike30 der letzten Monate liest, dann merkt man, wer hier wen abzocken will.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#8
 Von 
Heike30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 66x hilfreich)

Ach Ikarus,ich hatte Nachtdienst und Du?!?
Auf so einem Niveau wie Du Dich befindest,da ist es mir zu d r e c k i g und auf solche Tiefen bewege ich mich nicht!!!
Und an Deine Stelle würde ich mit Deinen Aussagen vorsichtig sein!

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#9
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@Heike30: Dein Schaum läuft über.
Ich glaube, hier im Forum darf jeder seine Meinung sagen. Und meine Meinung ist, daß man der Sozialgemeinschaft gegenüber Verpflichtungen hat und zuerst Schulden bezahlt und auf öffentliche Unterstützung verzichtet, wenn man geerbt hat.
Und diese Meinung soll ein "dreckiges Niveau" sein?
Gute Besserung.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#10
 Von 
Heike30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 66x hilfreich)

@ikarus
Und meine Meinung ist, daß man der Sozialgemeinschaft gegenüber Verpflichtungen hat und zuerst Schulden bezahlt und auf öffentliche Unterstützung verzichtet, wenn man geerbt hat.

Super,da sind wir uns ja einig!Ich werde dann gleich wieder los,meinen Schaum selber verdienen!!!

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#11
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Na bitte, woher dieser plötzliche Sinneswandel?
Schön, daß wir uns geeinigt haben.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#12
 Von 
Keine_ahnung_hab_ich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

ich verstehe NICHTMALS was an Ikarus Aussagen dreckig sein soll.

Er weist auf die Missstände hin, die dazu führen, dass unsere Gesellschaft kränkelt. Ob, das Manager sind oder Hartz4-Empfänger - einjeder frisst gerne möglichst dicke Kuchenstücke und schimpft gleichzeitig über steigende Backpreise(Steuern).

Wenn jemand vom Sozialstaat was will, soll er es auch kriegen, wenn er bedürftig ist. Wenn jemand was erbt, sollte das den Sozialstaat entlasten. Da diese Erkenntnis sich aber noch nicht durchgesetzt hat, fährt das Schiff weiter im Nordpolarkreis. Nur ein berühmtes Kennedyzitat kann da noch helfen, eins was nicht mit "BACKEN" zu tun hat :-)

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#13
 Von 
Heike30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 66x hilfreich)

Hau,ich habe gesprochen!

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#14
 Von 
Keine_ahnung_hab_ich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Für einen Indianerhäuptling fehlt Dir einiges :-)

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#15
 Von 
Netti79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@FGschmitz

Hallo,

der Freibetrag liegt bei 1.700€. Wenn Sie Ihre Mutter gepflegt haben, würden Ihnen 15.500€ Freibetrag zustehen.

Alles was Sie darüber hinaus erben, müssen Sie erst verbrauchen.

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