Hartz 4 und Erben ???

11. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dschoeki
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 42x hilfreich)
Hartz 4 und Erben ???

Hallo

Wer weiß Rat ?

Eltern haben eine Eigentumswohnung. Wert 100.000 € .
Kind A + Kind B sind berufstätig. Kind C ist Hartz 4 Empfänger. Wenn nun die Eltern sterben würden, erbt jedes Kind 1/3 der Wohnung, rund 33.000 €. Dann würde doch Kind C die Leistung gestrichen bis er das Geld aufgebraucht hat ( bzw. den Freibetrag von ca. 4000 € erreicht hat ). Stimmt meine Überlegung so ?
Können die Eltern zur Lebzeit die Wohnung auf Kind A + B verschenken, Kind C verzichtet auf sein Pflichtteil und würde später von A+B etwas "unterstützt" werden.
Was wäre die beste Lösung - oder hat jemand noch einen besseren Vorschlag ?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Auch die Unterstützung, wenn sie denn vertraglich abgesichert wird, wirkt sich natürlich auf Hartz IV aus.

Die Annahme, dass die Wohnung verkauft werden müsste und das Geld aufgebraucht werden muss, ist ebenfalls richtig.

Die beste Lösung ist, dass Kind C sich einen Job sucht und sein Geld selbst verdient. Dann kann es das Erbe auch behalten.

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