Hartz IV Empfänger erbt €5.000,--

6. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
kegelschnecke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz IV Empfänger erbt €5.000,--

Folgender Sachverhalt: Ein Hartz IV Empfänger hat über Jahre hinweg eine ältere Dame ehrenamtlich versorgt und betreut. Nun ist diese Dame gestorben und hat ihm als Dankeschön € 5000.-- testamentarisch vermacht. Darf er das Erbe annehmen oder gehen die 5000.-- gleich an das Arbeitsamt das dann davon die zukünftigen Leistungen finanziert, oder darf er eine bestimmte Summe als eiserne Reserve behalten?

Hat schon jemand von einem ähnlichen Fall gehört?

Danke im voraus und viele Grüsse Kegelschnecke

PS. an Odil, nochmals danke für Deine Antort in anderer Sache, kann wieder ruhig schlafen.


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

er kann das Geld an sich nehmen und es sofort wieder ausgeben in Sachen die nicht von Wert sind, dann ist er erneut / immer noch hilfsbedürftig

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

So einfach ist das nun nicht.

Wer durch verschwenderischen Umgang mit dem Geld seine bedürftigkeit selbst herbeiführt, hat keinen Anspruch auf Hartz IV.

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#3
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Der Freibetrag beläuft sich auf 150.-Euro pro Lebensjahr. Bis zu diesem Guthaben inclusive seiner eigenen Gelder kann er es behalten, alles darüber geht von Hartz IV ab.

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#4
 Von 
Hinweggedacht
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Wo steht das mit den 150 Euro? Meine Info sind 200 Euro, von der Website der Arbeitsagentur, aber Stand 2004.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

200€ sind noch richtig. Es ist geplant, diesen Betrag auf 150€ zu senken.

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#6
 Von 
Hinweggedacht
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Info!

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#7
 Von 
latte99
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 30x hilfreich)

Frag doch mal hier im Forum unter:

-Sozialrecht und staatliche Leistungen-


nach.
Vielleicht hat jemand dort praktische Erfahrungen.

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#8
 Von 
kegelschnecke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Allen vielen Dank für die rege Beteiligung. Ich darf zusammenfassen was ich aus den Postings entnehme. Gegenwärtig noch €200 pro Lebensjahr x 40 (Lebensalter) das wären €8000,-- zulässige Grundreserve. Sollten noch €4000,-- vorhanden sein dürfen die mit 4000,-- aufgestockt werden und 1000.-- müssten an das Arbeitsamt überwiesen/gemeldet werden. Sollten jedoch die 8000,-- noch komplett vorhanden sein kann er eigentlich sein Erbe vergessen, oder?? Bin mir nicht so sicher ob ich alles richtig verstanden habe.

Vielen Dank euch allen und Grüsse, Kegelschnecke

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#9
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Jo, so ist das, Schnecken sind doch schlaue Tiere.
Falls Du, was je bei Gelddingen immer seltener ist, einen ehrlichen Nacherben haben, schlage das Erbe aus, er nimmt es an, legt das Geld an (eventuell gegen eine kleine beteiligung) und schenkt es Dir dann,wenn Du aus hartz IV raus bist

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#10
 Von 
kegelschnecke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Filmemacher,
danke für die Antwort, es geht aber überhaupt nicht um mich, es geht um einen gutmütigen 40jährigen Arbeitslosen der dieser alten Dame sehr lange unentgeltlich geholfen hat und jetzt im Testament bedacht wurde. Ich schreibe nur für ihn weil er keinen Rechner hat. Ich kenne nur die ältere Dame die sich unendlich über die Selbstlosigkeit dieses Menschen gefreut hat. Er wollte nie Geld. Genau deshalb habe ich geschrieben weil ich denke irgendjemand muss sich jetzt für ihn einsetzen wenn er schon keinen job mehr finden kann.
Viele Grüsse Kegelschnecke

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#11
 Von 
Kasper22
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 28x hilfreich)

Es wird als einmaliges Einkommen angerechnet oder durch 6 Monate geteilt und in diesen 6 Monaten als Einkommen angerechnet! Vermögen kann es nur sein, wenn es vorher vorhanden war, ansonsten herrscht das Zuflussprinzip.

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