Folgender Sachverhalt: Ein Hartz IV Empfänger hat über Jahre hinweg eine ältere Dame ehrenamtlich versorgt und betreut. Nun ist diese Dame gestorben und hat ihm als Dankeschön € 5000.-- testamentarisch vermacht. Darf er das Erbe annehmen oder gehen die 5000.-- gleich an das Arbeitsamt das dann davon die zukünftigen Leistungen finanziert, oder darf er eine bestimmte Summe als eiserne Reserve behalten?
Hat schon jemand von einem ähnlichen Fall gehört?
Danke im voraus und viele Grüsse Kegelschnecke
PS. an Odil, nochmals danke für Deine Antort in anderer Sache, kann wieder ruhig schlafen.
Hartz IV Empfänger erbt €5.000,--
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
er kann das Geld an sich nehmen und es sofort wieder ausgeben in Sachen die nicht von Wert sind, dann ist er erneut / immer noch hilfsbedürftig
So einfach ist das nun nicht.
Wer durch verschwenderischen Umgang mit dem Geld seine bedürftigkeit selbst herbeiführt, hat keinen Anspruch auf Hartz IV.
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Der Freibetrag beläuft sich auf 150.-Euro pro Lebensjahr. Bis zu diesem Guthaben inclusive seiner eigenen Gelder kann er es behalten, alles darüber geht von Hartz IV ab.
Wo steht das mit den 150 Euro? Meine Info sind 200 Euro, von der Website der Arbeitsagentur, aber Stand 2004.
200€ sind noch richtig. Es ist geplant, diesen Betrag auf 150€ zu senken.
Danke für die Info!
Frag doch mal hier im Forum unter:
-Sozialrecht und staatliche Leistungen-
nach.
Vielleicht hat jemand dort praktische Erfahrungen.
Allen vielen Dank für die rege Beteiligung. Ich darf zusammenfassen was ich aus den Postings entnehme. Gegenwärtig noch €200 pro Lebensjahr x 40 (Lebensalter) das wären €8000,-- zulässige Grundreserve. Sollten noch €4000,-- vorhanden sein dürfen die mit 4000,-- aufgestockt werden und 1000.-- müssten an das Arbeitsamt überwiesen/gemeldet werden. Sollten jedoch die 8000,-- noch komplett vorhanden sein kann er eigentlich sein Erbe vergessen, oder?? Bin mir nicht so sicher ob ich alles richtig verstanden habe.
Vielen Dank euch allen und Grüsse, Kegelschnecke
Jo, so ist das, Schnecken sind doch schlaue Tiere.
Falls Du, was je bei Gelddingen immer seltener ist, einen ehrlichen Nacherben haben, schlage das Erbe aus, er nimmt es an, legt das Geld an (eventuell gegen eine kleine beteiligung) und schenkt es Dir dann,wenn Du aus hartz IV raus bist
Hallo Filmemacher,
danke für die Antwort, es geht aber überhaupt nicht um mich, es geht um einen gutmütigen 40jährigen Arbeitslosen der dieser alten Dame sehr lange unentgeltlich geholfen hat und jetzt im Testament bedacht wurde. Ich schreibe nur für ihn weil er keinen Rechner hat. Ich kenne nur die ältere Dame die sich unendlich über die Selbstlosigkeit dieses Menschen gefreut hat. Er wollte nie Geld. Genau deshalb habe ich geschrieben weil ich denke irgendjemand muss sich jetzt für ihn einsetzen wenn er schon keinen job mehr finden kann.
Viele Grüsse Kegelschnecke
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