Mal angenommen zwei Eheleute haben ein Berliner Testament. Nun verstirbt einer der Ehepartner und der andere lässt seinen Sohn (den einzigen) das Erbe ausschlagen, damit er im Moment keine Ansprüche auf den Pflichtteil hat.
Nun ergibt es sich aber nach einigen Jahren so, dass der Verstorbene einen Dritten (per Testament) beerbt hat. Da der Tote ja nun nicht mehr erben kann, geht der Anspruch automatisch auf seine Erben (also der andere Ehepartner + der o.g. Sohn) über.
Bekommt der Sohn, der die Erbschaft ja damals ausgeschlagen hat, somit automatisch auch nichts von diesem Erbe des Dritten??
Verwirrte Grüße
Hat Erbausschlagung Auswirkung auf ein weiteres Erbe?
28. April 2004
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Frage vom 28. April 2004 | 22:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat Erbausschlagung Auswirkung auf ein weiteres Erbe?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 29. April 2004 | 11:36
Von
Status: Unbeschreiblich (44681 Beiträge, 15921x hilfreich)
Die Ausschlagung bezieht sich nicht auf die Erbberechtigung Dritten gegenüber.
Wenn es sich um eine gesetzliche Erbfolge handelt, dann erbt der Ehepartner von dem Dritten nichts, sondern nur der Sohn!
Eine Erbausschlagung dem Vater gegenüber spielt dabei keine Rolle.
An die Stelle des verstorbenen Vaters treten nur (!) die Abkömmlinge (der Sohn), nicht die Ehefrau.
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