Mal angenommen zwei Eheleute haben ein Berliner Testament. Nun verstirbt einer der Ehepartner und der andere lässt seinen Sohn (den einzigen) das Erbe ausschlagen, damit er im Moment keine Ansprüche auf den Pflichtteil hat.
Nun ergibt es sich aber nach einigen Jahren so, dass der Verstorbene einen Dritten (per Testament) beerbt hat. Da der Tote ja nun nicht mehr erben kann, geht der Anspruch automatisch auf seine Erben (also der andere Ehepartner + der o.g. Sohn) über.
Bekommt der Sohn, der die Erbschaft ja damals ausgeschlagen hat, somit automatisch auch nichts von diesem Erbe des Dritten??
Verwirrte Grüße