Hat bei einem lebenslangen Wohnrecht nur der Begünstigte Rechte?

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
klaus1978
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Hat bei einem lebenslangen Wohnrecht nur der Begünstigte Rechte?

Hat bei einen Lebenslangen Wohnrecht nur der Begünstugte Rechte? Folgender Fall: Der Vater erhält von seinen Sohn ein lebenslanges Wohnrecht. Der Vater beginnt mit dem Sohn einen Streit und zieht aus. Er klagt vor Gericht auf Zahlung von Miete. Ist das rechtens, obwohl der Vater freiwillige ausgezogen ist?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8330 Beiträge, 4580x hilfreich)

Das kommt darauf an, was vereinbart wurde.

#Er klagt vor Gericht auf Zahlung von Miete. Ist das rechtens, obwohl der Vater freiwillige ausgezogen ist? #
Es spielt keine Rolle, ob der Vater freiwillig ausgezogen ist, dadurch erlischt das Wohnrecht nicht!

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48613 Beiträge, 17140x hilfreich)

Das Wohnrecht erlischt durch den Auszug nicht, aber der ausgezogene Vater hat jedoch nicht ersatzweise einen Anspruch auf Miete, wenn er freiwillig auszieht.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
klaus1978
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Mir geht es garnicht darum, dass das lebenslange Wohnrecht durch den Auszug erlischt. Aber ich kann es mir finaziell nicht leisten ihn eine monatliche Miete zu zahlen. Ich habe nun Angst, dass er vor Gericht Recht bekommt und ich das Haus verkaufen muss. Denn die Räume die er bewohnt hat sind keine abgeschlossene Wohnung und somit entsteht für mich kein wirtschaftlicher Vorteil. Eine Regelung bei einen freiwilligen Auszug sieht der notarielle Vertrag nicht vor.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2934x hilfreich)

Dann würde ich mir keine Gedanken machen. Entweder der Vater bewohnt die Räume oder nicht. Weder musst du die Räume vermieten noch darf dein Vater diese Räume vermieten.
Was er darf - er kann wieder einziehen. Dann würde ich an deiner Stelle für eine Trennung sorgen (und zur Not mit Schlüsseln arbeiten).
Vermutlich hast du auch noch keine Klage zugestellt bekommen, sondern dein Vater hat in seinem Brass nur gesagt, dass er dich verklagen wird? Ein guter Anwalt wird ihn dann daraufhinweisen, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, aufgrund derer seine Forderungen eine Chance hätte.

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"sika0304"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
klaus1978
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Er hat Klage eingereicht. Habe heute die Unterlagen vom Amtsgericht erhalten.




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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2934x hilfreich)

Du hast also eine Information darüber erhalten, dass du verklagt wurdest?
Gut, dann musst du reagieren (ich glaube, du hast 4 Wochen Zeit). Ich weiß jetzt nicht, ob du dich vor dem Amtsgericht erst einmal selber vertreten dürftest, aber es ist vielleicht besser, einen Anwalt einzuschalten, der weiß, wie man eine Klageerwiderung schreibt.
Du solltest dir noch einmal alle Unterlagen durchlesen, die du vor einem Notar unterschrieben hast, ob nicht doch eine Klausel vereinbart wurde, dass du im Falle des nicht genutzten Wohnrechtes als Ausgleich eine Summe x zahlen musst.
Rechtmässig ist die Klage deines Vaters auf jeden Fall, ob er Recht bekommt, können wir hier im Forum nicht beantworten.
Es hilft dir alles nichts, du musst jetzt dadurch. Im Normalfall würde dein Vater verlieren, wenn tatsächlich nur ein Wohnrecht vereinbart wurde.

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"sika0304"

1x Hilfreiche Antwort

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