Mein Schwiegervater ist verstorben! Er hat mit seiner Frau ein Testament gemacht, dass der Überlebende zuerst alles erbt und erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners die Kinder erben - was ich auch absolut richtig finde!
Meine Frage nun: Was würde geschehen wenn meine Frau vor ihrer Mutter versterben würde? Hätte ich dann das noch nicht ausgezahlte Erbteil meiner Frau vom Vater zu bekommen? Oder bekäme ich dann gar nichts?
Hat ein Ehepartnern Anrecht auf das noch nicht ausgezahlte Erbteil des Ehepartners?
26. Oktober 2024
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Frage vom 26. Oktober 2024 | 15:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat ein Ehepartnern Anrecht auf das noch nicht ausgezahlte Erbteil des Ehepartners?
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 15:58
Von
Status: Richter (8317 Beiträge, 4575x hilfreich)
ZitatWas würde geschehen wenn meine Frau vor ihrer Mutter versterben würde? Hätte ich dann das noch nicht ausgezahlte Erbteil meiner Frau vom Vater zu bekommen? :
Da die Mutter Alleinerbin des Vaters ist, gibt es keinen Erbteil vom Vater, das noch ausgezahlt werden muss.
Zitat:Oder bekäme ich dann gar nichts?
So ist es.
-- Editiert von User am 26. Oktober 2024 15:59
#2
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 18:04
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 164x hilfreich)
ZitatDa die Mutter Alleinerbin des Vaters ist, gibt es keinen Erbteil vom Vater, das noch ausgezahlt werden muss. :
Ich vermute mal, der Fragesteller ging gedanklich eine Ecke weiter... eine Konstellation, in der erst sein Schwiegervater stirbt, danach seine Frau und dann seine Schwiegermutter
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#3
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 18:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa die Mutter Alleinerbin des Vaters ist, gibt es keinen Erbteil vom Vater, das noch ausgezahlt werden muss. :
Ja aber sie hätte doch jetzt schon ein Pflichtteil, welches sie einklagen könnte? Im Testament steht zwar, dass derjenige der das tun würde, dann auch nur das Pflichtteil vom zweiten Erblasser bekommen würde. Ich möchte ja jetzt auch absolut nichts von dem Erbe solange die Schwiegermutter lebt und die Warscheinlichkeit ist ja auch eher gering, dass sie länger als meine Frau lebt und auch ich bin ja schon etwas älter als meine Frau, aber es gibt ja auch Fälle wo das anders ist! Gerecht ist es so aber nach meiner Meinung doch nicht. Und dann kann man auch wieder verstehen, warum manche ihr Pflichtteil einklagen. Aber wie schon gesagt, dass käme (für mich/uns) nie in Frage!
Aber Danke für die Antwort!
-- Editiert von User am 26. Oktober 2024 18:21
#4
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 18:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch vermute mal, der Fragesteller ging gedanklich eine Ecke weiter... eine Konstellation, in der erst sein Schwiegervater stirbt, danach seine Frau und dann seine Schwiegermutte :
Genau so wäre es ja dann auch wenn meine Frau vor ihrer Mutter sterben würde!
#5
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 19:09
Von
Status: Richter (8317 Beiträge, 4575x hilfreich)
ZitatIch vermute mal, der Fragesteller ging gedanklich eine Ecke weiter... eine Konstellation, in der erst sein Schwiegervater stirbt, danach seine Frau und dann seine Schwiegermutter :
Das ist mir durchaus bewusst.
#6
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 19:16
Von
Status: Richter (8317 Beiträge, 4575x hilfreich)
Zitata aber sie hätte doch jetzt schon ein Pflichtteil, welches sie einklagen könnte? :
Der Pflichtteil (Hälfte des Erbteils in bar) kann innerhalb von drei Jahren gegenüber der Alleinerbin geltend gemacht werden. Der Pflichtteil muss nicht "eingeklagt" werden.
Zitat:Im Testament steht zwar, dass derjenige der das tun würde, dann auch nur das Pflichtteil vom zweiten Erblasser bekommen würde.
Wenn deine Frau den Pflichtteil geltend machen und vor der Mutter versterben würde, gibt es weder ein Erbe noch einen Pflichtteilsanspruch und du hast keinerlei Ansprüche beim Tod deiner Schwiegermutter.
Zitat:Ich möchte ja jetzt auch absolut nichts von dem Erbe solange die Schwiegermutter lebt und die Warscheinlichkeit ist ja auch eher gering, dass sie länger als meine Frau lebt ...
Du hast überhaupt keine Ansprüche nach dem Tod deines Schwiegervaters oder deiner Schwiegermutter.
Zitat:Gerecht ist es so aber nach meiner Meinung doch nicht.
Gerechtigkeit spielt keine Rolle.
Zitat:Aber wie schon gesagt, dass käme (für mich/uns) nie in Frage!
-- Editiert von User am 26. Oktober 2024 19:21
#7
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 20:21
Von
Status: Lehrling (1422 Beiträge, 160x hilfreich)
ZitatMeine Frage nun: Was würde geschehen wenn meine Frau vor ihrer Mutter versterben würde? Hätte ich dann das noch nicht ausgezahlte Erbteil meiner Frau vom Vater zu bekommen? Oder bekäme ich dann gar nichts? :
Du bekämst gar nichts, weil du weder erb- noch pflichtteilsberechtigt bist.
ZitatJa aber sie hätte doch jetzt schon ein Pflichtteil, welches sie einklagen könnte? :
Ja, ihren Pflichtteil könnte sie geltend machen.
ZitatIch möchte ja jetzt auch absolut nichts von dem Erbe solange die Schwiegermutter lebt und die Warscheinlichkeit ist ja auch eher gering, dass sie länger als meine Frau lebt und auch ich bin ja schon etwas älter als meine Frau, aber es gibt ja auch Fälle wo das anders ist! :
Dann verstehe ich offen gestanden den Hintergrund deiner Frage nicht...
ZitatGerecht ist es so aber nach meiner Meinung doch nicht. :
Was bitte ist daran nicht gerecht?
-- Editiert von User am 26. Oktober 2024 20:25
#8
Antwort vom 27. Oktober 2024 | 10:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas bitte ist daran nicht gerecht? :
Wenn meine Frau jetzt schon das ihr zustehende Erbteil verlangen würde (was ich wie schon mehrfach erwähnt absolut nicht richtig fände) so wäre ich entweder zusammen mit ihr jetzt schon Nutzniesser oder ich bekäme nach ihrem Tod das was noch davon übrig wäre. So hat sie im Moment gar nichts vom Erbe und könnte nach ihrem Tod noch nicht einmal ihren Teil weitervererben, sei es an mich oder dann (falls ich schon gestorben wäre, oder wir getrennt wären) an irgend einen Kandidaten ihrer Wahl!
#9
Antwort vom 27. Oktober 2024 | 11:19
Von
Status: Praktikant (974 Beiträge, 232x hilfreich)
ZitatWenn meine Frau jetzt schon das ihr zustehende Erbteil verlangen würde (was ich wie schon mehrfach erwähnt absolut nicht richtig fände) so wäre ich entweder zusammen mit ihr jetzt schon Nutzniesser oder ich bekäme nach ihrem Tod das was noch davon übrig wäre. So hat sie im Moment gar nichts vom Erbe und könnte nach ihrem Tod noch nicht einmal ihren Teil weitervererben, sei es an mich oder dann (falls ich schon gestorben wäre, oder wir getrennt wären) an irgend einen Kandidaten ihrer Wahl! :
So ist es nun mal im Leben. Es ist in deinen Augen ungerecht, in meinen Augen gerecht. Geerbt wird nach dem Tod und nicht vorher. Dies gilt auch für die Azszahlung des Pflichtteils. Und vor allem du selbst hast keinerlei , sprich NULL, Ansprüche.
Wenn, dann erbt deine Frau. Sie kann das Erbe auch auf ein eigenes Konto buchen. Sie kann es auch für schlechte Zeiten oder im Falle einer Scheidung auf die Seite legen. Du hast darauf keinerlei Anspruch. Wenn sie dafür ein neues Auto kauft und dich damit fahren läßt, dann ist sie einfach dir gegenüber nett. Das ganze gilt im Falle der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft.
#10
Antwort vom 27. Oktober 2024 | 12:18
Von
Status: Lehrling (1422 Beiträge, 160x hilfreich)
ZitatWenn meine Frau jetzt schon das ihr zustehende Erbteil verlangen würde (was ich wie schon mehrfach erwähnt absolut nicht richtig fände) so wäre ich entweder zusammen mit ihr jetzt schon Nutzniesser oder ich bekäme nach ihrem Tod das was noch davon übrig wäre. :
Deine Frau hat aktuell keinen Erb-, sondern ein Pflichtteilsanspruch...das ist nicht das Gleiche und sollte nicht einen Topf geworfen werden.
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Und logischerweise kann deine Frau ihre Mutter nicht mehr beerben, wenn sie vor ihr stirbt...das ist dann für dich halt einfach Pech.
ZitatSo hat sie im Moment gar nichts vom Erbe und könnte nach ihrem Tod noch nicht einmal ihren Teil weitervererben, sei es an mich oder dann (falls ich schon gestorben wäre, oder wir getrennt wären) an irgend einen Kandidaten ihrer Wahl! :
Wie bereits geschrieben, steht es deiner Frau frei, den Pflichtteil geltend zu machen.
Weiß sie eigentlich, welche Gedanken du dir um ihr Erbe machst?
-- Editiert von User am 27. Oktober 2024 12:24
#11
Antwort vom 27. Oktober 2024 | 12:55
Von
Status: Bachelor (3830 Beiträge, 620x hilfreich)
ZitatWenn meine Frau jetzt schon das ihr zustehende Erbteil verlangen würde :
Steht offenbar nicht zur Debatte, da Ihre Frau das nicht will.
Zitatso wäre ich entweder zusammen mit ihr jetzt schon Nutzniesser oder ich bekäme nach ihrem Tod das was noch davon übrig wäre :
Ihre Frau ist frei in ihren Entscheidungen, sie könnte, wie bereits erwähnt, das Geld anlegen oder es ohne Sie verbrauchen.
Sie könnte ebenfalls ein Testament erstellen, wo Sie ihr Erbe jemand anderen vermacht und sie mit dem Pflichtteil abspeist. Es könnte ihr Wunsch sein, dass ihre Ursprungsfamilie erbt und nicht ihr Ehemann.
Es wurmt Sie enorm, dass Sie im ungünstigsten Fall leer ausgehen.
Weiß Ihre Frau von Ihren Bedenken?
ZitatSo hat sie im Moment gar nichts vom Erbe und könnte nach ihrem Tod noch nicht einmal ihren Teil weitervererben, :
Ihre Frau stört das offenbar nicht, nur Ihnen gefällt es nicht.
-- Editiert von User am 27. Oktober 2024 12:56
#12
Antwort vom 27. Oktober 2024 | 13:04
Von
Status: Richter (8317 Beiträge, 4575x hilfreich)
ZitatSteht offenbar nicht zur Debatte, da Ihre Frau das nicht will. :
Ganz davon abgesehen, dass die Frau gar keinen Erbanspruch hat.
#13
Antwort vom 27. Oktober 2024 | 17:47
Von
Status: Schüler (470 Beiträge, 34x hilfreich)
Es wurmt Sie enorm, dass Sie im ungünstigsten Fall leer ausgehen.
Weiß Ihre Frau von Ihren Bedenken?
Und jetzt?
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