Hat ein Halbbruder ein gesetzliches Erbrecht bei der Schwester

2. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
MoritzM99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat ein Halbbruder ein gesetzliches Erbrecht bei der Schwester

Folgendes:
Person X , schon älter, erfährt nach vielen Jahren zufällig, dass sie einen Halbbruder hat.
Der gemeinsame Vater lebt bereits seit Jahrzehnten nicht mehr und hatte auch nur Schulden hinterlassen.

Person X hat keine weiteren direkten oder erbberechtigten Verwandten, sie hat eine Kleinigkeit von der Mutter geerbt ( die nicht verwandt mit dem Halbbruder ist).

Person X hat eigene Pläne, wie und wem sie etwas vererben möchte.

Mit dem Halbbruder hat sie auch keinen Kontakt mehr, dieser bestand nur für ganz kurze Zeit.

Nun stellt sich X die Frage, ob Seitens des Halbbruders bei ihrem Ableben ein Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes besteht bzw ob dieser etwas geltend machen kann.

Weiss das jemand?
Ich konnte auch nicht helfen, im Internet findet man nur Konstellationen mit Eltern.



-- Editiert von MiaM123 am 02.07.2020 00:08

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Nun stellt sich X die Frage, ob Seitens des Halbbruders bei ihrem Ableben ein Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes besteht

Nein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Unterschied zwischen gesetzlichem Erbteil und Pflichtteil ist bekannt?

Der Halbbruder ist gesetzlich erbberechtigt. Sollte Person X jedoch ein Testament machen, in dem der Halbbruder nicht berücksichtigt wird, so hat er keinen Pflichtteilsanspruch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MoritzM99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Unterschied zwischen gesetzlichem Erbteil und Pflichtteil ist bekannt?

Der Halbbruder ist gesetzlich erbberechtigt. Sollte Person X jedoch ein Testament machen, in dem der Halbbruder nicht berücksichtigt wird, so hat er keinen Pflichtteilsanspruch.


Genau diese unterschiedlichen Aussagen im Internet haben mich verwirrt.
Jetzt verstehe ich, danke.

Wenn es sonst keine Erben oder Testament gibt, tritt der Halbbruder an die Stelle als nächster Erbberechtigter in der gesetzlichen Erbfolge.

Er hat jedoch bei einem anderweitig verfügten Testament keinerlei Anspruch auf einen Pflichtanteil wie z.b. Ehegatten und Kinder, die per Gesetz nicht komplett enterbt werden können.

0x Hilfreiche Antwort

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