Hat ein Testament der Mutter Einfluss auf den Pflichtteil als Enkel?

10. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
GSrecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat ein Testament der Mutter Einfluss auf den Pflichtteil als Enkel?

Hallo zusammen,

folgende Ausgangslage:
Meine Mutter (Einzelkind) ist vor 8 Jahren, in Irland wohnend gestorben, ich habe nie mit meinem Vater über Nachlass, Erbe etc. gesprochen. Es ist alles bei meinem Vater verblieben.
Letztes Jahr ist mein Opa mütterlicherseits gestorben. In dem Testament wurde meine Mutter nicht bedacht, meine Großeltern hatten keine Kenntnis von dem Tod ihrer Tochter.
Demnach verstehe ich (ebenfalls Einzelkind) es so, dass mir als Enkel 1/4 als Pflichtteil zusteht. Nachlassaufstellung und die Summe Pflichtteils, ist nach meiner Ansicht geklärt.

Heute hat mich folgendes Schreiben des gegnerischen Anwaltes erreicht:

„ Mit der von Ihnen vorgenommenen Bezifferung besteht seitens unserer Mandantin grundsätzlich Einverständnis, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sie die Erbfolge nach Ihrer Mutter nachweisen.

Hierfür ist die Vorlage der entsprechenden Sterbeurkunde nicht ausreichend.
Sofern Ihrer Mutter per testamentarischer Verfügung oder Erbvertrag eine andere Person zu ihrem Erben berufen hätte, wären Sie - jedenfalls unter Berücksichtigung der Geltung deutschen Erbrechts - Pflichtteilsberechtigter nach Ihrer Mutter. Dies würde sich selbstverständlich auch auf die Erbquote nach Ihrem Großvater auswirken.
Gleiches würde gelten, sofern noch Halbgeschwister vorhanden sind bzw. eine andere Person, wie z. B. ein neuer Ehemann Ihrer Mutter, zum Erben entweder aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Bestimmungen berufen wäre.
In diesem Fall wären Sie nicht in Höhe eines Viertels am Nachlass zu beteiligen.
Bitte weisen Sie daher Ihre Alleinerbenstellung nach Ihrer Mutter durch Vorlage eines entsprechenden Erbscheins bzw. eines vergleichbaren Dokumentes nach. Sollte sich aus diesem entsprechenden Dokument Ihre Alleinerbenstellung ergeben, wird unsere Mandantin den Ihrerseits beziffert Pflichtteilsbetrag verständlich an Sie überweisen."
Text 1:1 kopiert...

Ich stehe leider total auf dem Schlauch...
Warum ist es relevant ob meine Mutter neu geheiratet hat, was sie nicht getan hat?

Was will man mir hiermit mitteilen?
„ Sofern Ihrer Mutter per testamentarischer Verfügung oder Erbvertrag eine andere Person zu ihrem Erben berufen hätte, wären Sie - jedenfalls unter Berücksichtigung der Geltung deutschen Erbrechts - Pflichtteilsberechtigter nach Ihrer Mutter. Dies würde sich selbstverständlich auch auf die Erbquote nach Ihrem Großvater auswirken."

Kann es sein das das alles inhaltlich (evtl. bewusst, Stichwort Zeitverzögerung) garnicht relevant ist?

Warum reicht die Sterbeurkunde meiner Mutter nicht, wenn keine weitere Erben in Frage kommen?

Sofern ich jetzt die Kosten für einen Erbschein in Kauf nehme wäre das Thema abgeschlossen, oder seht ihr weitere „Schlupflöcher" für die gegnerische Seite?

Vielen lieben Dank für eure Rückmeldungen !!!!

-- Editiert von GSrecht123 am 10.01.2020 14:01

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17 Antworten
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#1
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Der Opa hatte, als dieser Verstorben ist, Wohnsitz in Deutschland?

Wenn ja, ergibt sich der Pflichteilsanspruch alleine daraus, dass Sie das Kind ihrer Mutter, die Mutter das Kind des verstorbenen Opa, und die Mutter vorverstorben, d.H. vor dem Opa verstorben ist. Ob man selber von der Mutter enterbt wurde oder das Erbe ausgeschlagen hat ist nicht von Relevanz.

Nötigen Dokumente wären in dem Fall: Ihre Geburtsurkunde, Geburtsurkunde der Mutter, Sterbeurkunde der Mutter.

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#2
 Von 
GSrecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ja, der Opa hatte seinen Wohnsitz in Deutschland.
Ist denn wirklich ein Erbschein notwendig?
Die aufgezeigten Dokumente belegen doch alles, oder nicht?
LG

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ja und nein. Die Dokumente könnten auch unvollständig sein oder sonstwas geschehen sein.
Die Gegenseite sichert sich mit dem Erbschein ab, da man diesen erst nach Erklärung der Verhältnisse an Eides statt erhält. Dann ist der Auszahlende abgesichert, da er bei einem amtlichen Dokument nicht so einfach in Regreß genommen werden kann. Und wer gibt bei Gericht (und nur die können die Angaben wirklich überprüfen) schon was Falsches an?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GSrecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank, also besorge ich einen Erbschein um das Thema abschließen zu können.

Danke, für die prompten Einschätzungen

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Wenn ja, ergibt sich der Pflichteilsanspruch alleine daraus, dass Sie das Kind ihrer Mutter, die Mutter das Kind des verstorbenen Opa, und die Mutter vorverstorben, d.H. vor dem Opa verstorben ist.


Aber damit - und genau darum geht es - steht noch immer nicht die Höhe des Pflichtteilsanspruches fest. Sollten nämlich (Halb-)Geschwister vorhanden sein, beträgt der Pflichtteilsanspruch des Fragestellers nicht 1/4.

Hierfür begehrt die Gegenseite einen Nachweis, idealerweise einen Erbschein.

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#6
 Von 
GSrecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, verstanden.
Da ich weder Geschwister, noch Halbgeschwister habe, nehme ich die Mühen und Kosten für besagten Erbschein in Kauf. Habe das Schreiben der Gegenseite sehr irreführend aufgenommen. Vom Grundsatz her scheine ich ja richtig zu liegen, was meine Ansprüche betrifft

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#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von GSrecht123):
Da ich weder Geschwister, noch Halbgeschwister habe, nehme ich die Mühen und Kosten für besagten Erbschein in Kauf.


Zunächst einmal wäre ja zu eruieren, ob ein solcher Erbschein bereits ausgestellt wurde. Insoweit würde ich mich diesbezüglich einmal beim Vater und Nachlassgericht informieren.

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#8
 Von 
GSrecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei dem Nachlassgericht war ich ja bereits um unter Vorlage der Sterbeurkunde meiner Mutter, Akteneinsicht in das Testament zu erlangen.
Warum sollte ich meinen Vater bezüglich des Erbscheines fragen? Er findet doch nach der gesetzlichen Erbfolge eh keine Berechtigung...hinzu kommt das er keine Kenntnis über den Tod meines Opas hat.


-- Editiert von GSrecht123 am 10.01.2020 17:20

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#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Es geht um den Erbschein für den Erbfall Deiner Mutter, nicht Deines Großvaters.

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#10
 Von 
GSrecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

So, nun bin ich wieder komplett verwirrt....
Wofür brauche ich denn nun den Erbschein meiner Mutter?
Es geht mir ausschließlich um meine Pflichtansprüche resultierend an dem Tod meines Opas.

-- Editiert von GSrecht123 am 10.01.2020 17:50

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#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von GSrecht123):
Es geht mir ausschließlich um meine Pflichtansprüche resultierend an dem Tod meines Opas.


Das haben wir hier alle verstanden.

Du bist aber aufgefordert worden, nachzuweisen, dass Deine Pflichtteilsquote 1/4 richtig ist. Du musst insoweit nachweisen, dass Du ebenfalls keine pflichtteilsberechtigte (Halb-)Geschwister hast. Das ergibt sich bei gesetzlicher Erbfolge für den Erbfall Deiner Mutter durch einen Erbschein.

Einen Erbschein für den Erbfall Deines Großvaters kannst Du als Pflichtteilsberechtigter im Übrigen gar nicht beantragen, da Dir ein solches Recht nicht zusteht.

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#12
 Von 
GSrecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keinen Erbschein / keine Erbfolge im Falle meiner Mutter. Erschwerend ist sie in Irland verstorben, es war schon ein riesiges Unterfangen an eine Sterbeurkunde zu kommen.
Das Nachlassgericht hat mich als Erbfolge eigentlich schon anerkannt, vor der Einreichung einer beglaubigten irischen Sterbeurkunde wurde mir kein Einblick in die Testamentsabschrift gewährt.

Da ich für meine Mutter das Erbe in der gesetzlichen Erbfolge antrete, sprich als Pflichtteilsberechtigter, warum sollte ich keinen Anspruch auf Erstellung eines Erbscheines haben ?

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#13
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

In meinen Augen ist es Quatsch, was der Anwalt schreibt. Die Erben nach deiner Mutter ändern nichts an deinen Pflichtteilsansprüchen nach deinem Opa.
Nehmen wir mal an, deine Mutter hat den Tierschutzverein zu ihrem Alleinerben eingesetzt, dann würde ein Erbschein nach deiner Mutter logischerweise den Tierschutzverein als Alleinerben ausweisen und du tauchst da gar nicht auf.
Totzdem hast du Pflichtteilsansprüche nach deinem Großvater und der Tierschutzverein nicht.
Anders sieht das aus mit weiteren Kindern deiner Mutter, die würden deinen Pflichtteil schmälern. Die Nichtexistenz kann man aber nicht durch einen Erbschein nach deiner Mutter nachweisen.
Der Anwalt scheint zu übersehen, dass deine Mutter vor dem Opa verstorben ist und somit niemals selber pflichtteilsberechtigt war.


-- Editiert von salkavalka am 10.01.2020 18:42

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von GSrecht123):
Da ich für meine Mutter das Erbe in der gesetzlichen Erbfolge antrete, sprich als Pflichtteilsberechtigter, warum sollte ich keinen Anspruch auf Erstellung eines Erbscheines haben


Weil lediglich Pflichtteilsberechtigte keinen Antrag auf Erteilung eines Erbscheines wirksam stellen können.

Zitat (von salkavalka):
Die Erben nach deiner Mutter ändern nichts an deinen Pflichtteilsansprüchen nach deinem Opa.


Das hat auch der Anwalt nicht behauptet. Unklar ist jedoch die Pflichtteilsquote.

Meines Erachtens kann ein Nachweis darüber, dass der Fragesteller einziges Kind seiner Mutter ist, durch eine Auskunft bei dem Standesamt nachgewiesen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
GSrecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Demnach bliebe es aber nach erfolgtem Nachweis, ich als Enkel ohne (Halb) Geschwister, bei einem 1/4 Pflichtanspruch?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Ja, es sollte jedoch keine Schwester oder kein Bruder der Mutter auftauchen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
GSrecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wird wohl nicht passieren

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