Hallo,
ich habe eine schwierige Frage.
Meine Großmutter (zuerst verstorben) und ihr Gatte haben in ihrem gemeinsamen Testament
meinen Vater als Haupterben und die 2 unehelichen Töchter von ihrem Gatten als Ersatzerben eingesetzt. Leider ist mein Vater vorverstorben und das Erbe ging an die 2 über.
Die Töchter schlugen das Erbe aus, jedoch hat die eine Tochter zu lebzeiten ein Haus überschrieben bekommen welches Sie mit der anderen Tochter aufteilte.
Laut dem Testament werden alle Abkömmlinge von Haupt- wie Ersatzerben auf den Pflichtteil gesetzt.
Meine Frage:
Rutsche ich als Haupterbe nach oder bleibe ich pflichtteilsberechtigt?
Viele Grüße,
Tommy
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-- Editiert tommy1810 am 10.09.2014 21:07
Haupterbe vorverstorben,ersatzerben schlagen aus
10. September 2014
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Frage vom 10. September 2014 | 16:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haupterbe vorverstorben,ersatzerben schlagen aus
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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