Haus, Ehevertrag, Erbvertrag, Pflichtteil ????

10. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)
Haus, Ehevertrag, Erbvertrag, Pflichtteil ????

Hallo,
meine Mutter ist zum zweitenmal verheiratet.
In der zweiten Ehe gibt es keine Kinder.
Nach der Heirat wurde in ein Haus (Rohbau mit Fenster) eingezogen das danach in jahrelanger Arbeit ausgebaut wurde.
Meine Mutter ist im Grundbuch mit eingetragen.
Es existiert ein notarieller Ehevertrag der Gütertrennung vorsieht, in dem meine Mutter nur Hausrat und ein Auto zugesprochen werden.
Des weiteren existiert ein notarieller Erbvertrag in dem das gesamte Erbe dem überlebenden Partner vermacht wird.
Ausgeschlossen wird in dem Erbvertrag ein e.v. existierender Pflichtteilanspruch (z.b. mir gegenüber) und erlaubt dem verbleibenden Ehepartner danach jegliche Abänderung dieses Vertrages.
Frage: Ist der Ehevertrag nach heutiger Rechtslage überhaupt gültig?
Kann mein Pflichtteil mir gegenüber quasi so ausgeschlossen werden falls meine Mutter vor dem Ehemann sterben sollte?
Handelt es sich bei diesem Erbvertrag um ein s.g. Berliner Testament ?

-- Editiert von leinad am 10.06.2004 21:14:14

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Also der Ehevertrag spielt hier zunächst mal keine Rolle. Die Eintragungen im Grundbuch - ich gehe mal von 50:50 aus - ist im Erbfall ohnedies hälftig zu berücksichtigen.
Im Todesfall der Mutter wäre die gesetzliche Erbfolge (wegen der Gütertrennung) 1/4 für Ehemann, 3/4 für Dich.
Da es einen Erbvertrag zwischen den Eheleuten gibt, bei dem der Überlebende alles erbst, ist das auch so, nur Du hast einen Pflichtteilsanspruch von 3/8.
Stirbt der Ehemann zuerst, erbt die Mutter alles und von ihr auch Du alles.

Wenn Du den Vertrag nicht unterschrieben hast, kann Dir der Pflichtteilsanspruch nicht genommen werden.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Ich habe keinen Vertrag unterschrieben.
Würde meine Mutter sich besser stellen wenn Sie versuchen würde eine Zugewinngemeinschaft durch einen neuen Notarielen Vertrag herbeizuführen? In Bezug auf die Immobilie und es existieren noch beträchtliche Geldwerte auf Konten die auf Eheleute lauten. Wem würden im Todesfalle meiner Mutter bei Gütertrennung überhaupt dieses Geld zustehen?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Ja, sie würde sich besser stellen, da ihr gesetzliches Erbe dann von 1/4 auf 1/2 wächst und Dein Pflichtteilsanspruch von 3/8 auf 1/4 sinkt.
Sie bekäme dann 1/8 mehr.

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#4
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Fällt das Geld das sich auf den Konten befindet und auf Eheleute lautet, teilweise längerfristig angelegt ist, auch unter die Pflichtteilregelung ? (es besteht Gütertrennung)

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#5
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Noch was, das ist alles so verwirrend.

1972 Notarieller Ehevertrag in dem Gütertrennung vereinbart wurde.
1988 Notarieller Erbvertrag in dem der Ehevertrag von 1972 bekräftigt wurde.
1988 Notarieller Buchgrundschuldsvertrag mit der Sparkasse in dem wiederum die Gütertrennung erwähnt wird.
Dann
1991 Notarieller Kaufvertrag des Grundstückes von der Gemeinde an die Eheleute (War zuvor Erbbaupacht) In der Urkunde werden als Käufer die Eheleute Namentlich aufgeführt und "nach Angaben im gesetzlichen Güterstand lebend".
1991 Notarieller Buchgrundschuldsvertrag mit der Sparkasse in dem nun steht "Zustimmung der Ehegatten: Der Sicherungsgeber erklärt daß er im gesetzlichen Güterstand lebt".

Was zählt nun Gütertrennung wie im Ehevertrag 1972 beschrieben oder gesetzlicher Güterstand wie seit 1991 in den erwähnten Urkunden angegeben.

Alles ist vom gleichen Notar beglaubigt, der jedoch inzwischen verstorben ist.

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