Haus, Erbschafftsteuer..????

19. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)
Haus, Erbschafftsteuer..????

Hallo,

Meine Oma besitzt ein Haus in dem Sie mit meinem Vater ( adopt.Sohn) und meiner Mutter lebt.
Schon seit längerem macht Oma sich sorgen , was wohl wird wenn Sie nicht mehr ist. Meine Mum macht sich eher Sorgen um zu hohe Erbschafftssteuern .,...
Ich habe den dreien geraten einmal einen Notar zu komsultieren, .. aber mein Dad meint das währe nicht nötig und nur zu teuer.
Inzwischen haben sich meine Eltern verstritten und meine Mum ist ausgezogen.
Ich hab nun Angst , das wenn Oma mal wirklich nicht mehr ist, ein riesiges Theater los geht , was das Haus ... angeht.
Meine Mum wird drauf bestehen alles zu verkaufen, Papa würde das nie tun.
kann mir jemand einen Rat geben , ob meine Oma irgendetwas tun kann , oder was ist wenn der Erbfall eintritt?
Bin dankbar für jeden Rat

Mellamia

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zunächst einmal erbt Dein Mutter gar nichts und kann daher auch nichts verkaufen.

Wenn keine Geschwister da sind, ist Dein Vater Alleinerbe. Das Erbe geht bei einer Trennung Deiner Eltern nicht in den Zugewinnausgleich ein. Deine Mutter bekommt also auch im Falle der Scheidung nichts vom Haus.

Ein normales Einfamilienhaus ist bei einer Vererbung an den Sohn erbschaftsteuerfrei. Erbschaftsteuer könnte nur dann anfallen, wenn weiteres erhebliches Vermögen vorhanden ist oder das Haus einen weit überdurchschnittlichen Verkehrswert hat.

Die Konsultation eines Notars halte ich daher auch für überflüssig.

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#2
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

meine Mutter will sich nicht scheiden lassen.
Geschwister hat mein Vater keine mehr.
was heißt hoher Wert???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine Immobilie geht nur mit dem Ertragswert in die Erbschaftstuerberechnung ein. Dieser beträgt etwa 50-60% des Verkehrswertes.

Der Freibetrag für ein Kind beträgt 205.000€. Das Haus müsste also einen Verkehrswert von etwa 400.000€ haben, damit Erbschaftsteuer anfällt.

Auch, wenn Deine Mutter sich nicht scheiden lassen will, steht das Haus im alleinigen Eigentum Deines Vaters. Deine Mutter hat bezüglich des Hauses keinerlei Rechte, auch dann nicht, wenn sie mit dem Eigentümer verheiratet ist.

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