Hallo liebe Forum-Mitglieder,
ich hätte nochmal eine Frage - diesmal hat es mit Erbrecht zu tun
Zum Sachverhalt:
Person E und Person P haben eine gemeinsame eigene Doppelaushälfte und haben fünf Kinder (Personen H, J, M, K, W). Person P verstirbt und Person E und ihre fünf Kinder erben dessen Anteil je zur Hälfte (Kinder teilen ihre Hälfte durch 4). Person W bekommt das Haus von Personen E und P übertragen, daher entfällt sein Pflichtteil. Person W hat seine Geschwister (Personen M und K) ausgezahlt (Personen M und K innerhalb eines halben Jahres und Personen H und J innerhalb fünf Jahre). Personen H und J haben allerdings darauf verzichtet.
Inzwischen ist Person W ebenfalls verstorben und dessen Abkömmling (Person X) erbt das Haus - diese lebt allerdings nicht mit in diesem Haus. Person E hat lebenslanges Wohnrecht im Haus.
Jetzt geht es darum, dass Person X, sobald möglich, da das Haus sehr renovierungsbedürftig ist, das Haus verkaufen möchte/muss.
Darf/kann Person E in ihr eigenes Testament eintragen lassen, dass, wenn das Haus von Person X verkauft werden sollte, die Personen H und J noch ausgezahlt werden müssen (die fünf-Jahres-Frist ist allerdings auch schon um)?
Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt einigermaßen gut verständlich schildern können?!
Liebe Grüße
Haus, Testament, Auszahlung
3. März 2017
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Frage vom 3. März 2017 | 15:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus, Testament, Auszahlung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 3. März 2017 | 15:54
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Jetzt geht es darum, dass Person X, sobald möglich, da das Haus sehr renovierungsbedürftig ist, das Haus verkaufen möchte/muss.
Wer kauft ein Haus, das mit einem Wohnrecht belastet ist?
Zitat:Darf/kann Person E in ihr eigenes Testament eintragen lassen, dass, wenn das Haus von Person X verkauft werden sollte, die Personen H und J noch ausgezahlt werden müssen (die fünf-Jahres-Frist ist allerdings auch schon um)?
Nein, das ist icht möglich.
Wer wie wann ausgezahlt werden muss, regelt der Notarvertrag indem die Immobilie auf W übertragen wurde.
#2
Antwort vom 3. März 2017 | 16:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Haus wurde schon vor Jahren von Person E und P gekauft. Das Wohnrecht der Person E besteht seitdem es auf Person W übertragen wurde und wurde im Grundbuch festgeschrieben. Dadurch, dass diese verstarb, erbte Person X dieses Haus. Das Wohnrecht der Person E besteht ja weiterhin?!
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#3
Antwort vom 3. März 2017 | 18:47
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Das Wohnrecht der Person E besteht ja weiterhin?!
Ja.
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