Haus, schenkung an Enkel, 3 Erben

17. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
SysRun
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus, schenkung an Enkel, 3 Erben

Hallo,

folgender Sachverhalt beschäftigt mich nun schon seit einem Jahr:

- Grossmutter besitzt 2Fam. Haus mit Grundstück.
- Es gibt 3 direkte Erben (A,B,C)
- Das Haus soll auf Enkel D "übertragen" werden da A,B und C das Haus sonst verkaufen würden (was die alte Dame aber nunmal nicht möchte).
- Grossmutter und Erbe B wohnen in dem Haus.
- Grossmutter will Wohnrecht auf Lebenszeit.

Erbe A würde im Fall das Enkel D das Haus übernimmt (Schenkung?) auf das Erbe verzichten.

Enkel D kann das Haus (und damit die Erben) nur finanzieren wenn Erbe B auszieht und D die zweite Wohnung selber nutzt.
Dazu muss Enkel D das Haus in irgendeiner Form beleihen um Erbe B "aus dem Haus zu bekommen".

Die Frage ist nun:
Wie kann Enkel D das finanziell am günstigsten bewerkstelligen und wie kann Enkel D sich rechtlich gegen spätere Einwände der Erben absichern?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Was muss Enkel D an dem Haus finanzieren? Er bekommt es doch geschenkt.

Warum muss Enkel D das Haus in irgendeiner Form beleihen, um B "aus dem Haus zu bekommen"? Kann Enkel D dem Erben B nicht einfach kündigen wegen Eigenbedarf?

Wenn die Großmutter in den nächsten 10 Jahren verstirbt, dann können die Erben A, B und C einen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen. Dagegen kann Enkel D sich nur wehren, wenn außer Erbe A auch Erbe B und C auf ihren Pflichtteil (an dem Haus) verzichten würden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SysRun
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit finanzieren meinte ich die Vorbereitung auf Auszahlung der Pflichtteile.

Um den Frieden zu wahren möchte D aber B nicht vorn den Kopf stossen :) Daher Zahlt Enkel dem Erben B vorzeitig den Erbteil.

C wird so wie ich das sehe auf garnichts verzichten...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zunächst einmal kann die Großmutter mit dem Haus machen, was sie will, auch ohne die Erben A, B und C zu fragen.

Für die Übertragung des Hauses an den Enkel ist kein Ausgleich von Pflichtteilen o.ä. erforderlich.

Selbst B kann rechtlich gesehen anschließend mit einer Eigenbedarfskündigung zum Verlassen des Hauses gezwungen werden. Dass das den Familienfrieden zerstört ist mir allerdings klar.

Ohne Gegenleistung (mindestens notarieller Verzicht auf den Pflichtteilergänzungsanspruch) sollte der Enkel D keine Zahlungen an B oder C leisten. Wenn B und C sich nicht darauf einlassen, können sie am Ende leer ausgehen, wenn z.B. die Großmutter noch mehr als 10 Jahre lebt. Mehr als den Pflichtteilergänzungsanspruch am Haus bekommen sie vom Enkel D ohnehin ohne Vertrag nicht.

Alle gemeinsam sollten einen Erbvertrag schließen, in dem die gegenseitigen Ansprüche genau geregelt sind. Der dazu notwendige notarielle Vertrag bedarf ohnehin einer ausführlichen Beratung durch den Notar.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Ich kann die wohl derzeit noch lebende und hoffentlich sich auch noch in bester Gesundheit sich freuende Großmutter noch nicht richtig verstehen, wenn Sie jetzt schon noch zu Lebzeiten etwas verschenken oder wie auch immer unter Ihre Erben und Enkel aufteilen will, obwohl sie im Prinzip wohl auch noch nicht einmal wissen kann ob der Verkauf des Hauses an wehm auch immer letztlich eines Tages für auch noch eine lebenswerte Versorgung in einem Alte.Pflegeheim gebraucht werden könnte.

Mit einem wie von hh vorgeschlagenen Erbvertrag ließe sich im Prinzip alles regeln, nur ist dieser auch nicht gerade billig obwohl ich so genau die Notarpreise nicht kenn und auch schließlich vom Grundstücksawert abhängig sein werden.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Gebühr für einen Erbvertrag beträgt je nach genauem Wert des Hauses etwa 500 - 1000 €

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen