Hallo,
folgender Sachverhalt beschäftigt mich nun schon seit einem Jahr:
- Grossmutter besitzt 2Fam. Haus mit Grundstück.
- Es gibt 3 direkte Erben (A,B,C)
- Das Haus soll auf Enkel D "übertragen" werden da A,B und C das Haus sonst verkaufen würden (was die alte Dame aber nunmal nicht möchte).
- Grossmutter und Erbe B wohnen in dem Haus.
- Grossmutter will Wohnrecht auf Lebenszeit.
Erbe A würde im Fall das Enkel D das Haus übernimmt (Schenkung?) auf das Erbe verzichten.
Enkel D kann das Haus (und damit die Erben) nur finanzieren wenn Erbe B auszieht und D die zweite Wohnung selber nutzt.
Dazu muss Enkel D das Haus in irgendeiner Form beleihen um Erbe B "aus dem Haus zu bekommen".
Die Frage ist nun:
Wie kann Enkel D das finanziell am günstigsten bewerkstelligen und wie kann Enkel D sich rechtlich gegen spätere Einwände der Erben absichern?
Haus, schenkung an Enkel, 3 Erben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Was muss Enkel D an dem Haus finanzieren? Er bekommt es doch geschenkt.
Warum muss Enkel D das Haus in irgendeiner Form beleihen, um B "aus dem Haus zu bekommen"? Kann Enkel D dem Erben B nicht einfach kündigen wegen Eigenbedarf?
Wenn die Großmutter in den nächsten 10 Jahren verstirbt, dann können die Erben A, B und C einen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen. Dagegen kann Enkel D sich nur wehren, wenn außer Erbe A auch Erbe B und C auf ihren Pflichtteil (an dem Haus) verzichten würden.
Mit finanzieren meinte ich die Vorbereitung auf Auszahlung der Pflichtteile.
Um den Frieden zu wahren möchte D aber B nicht vorn den Kopf stossen Daher Zahlt Enkel dem Erben B vorzeitig den Erbteil.
C wird so wie ich das sehe auf garnichts verzichten...
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Zunächst einmal kann die Großmutter mit dem Haus machen, was sie will, auch ohne die Erben A, B und C zu fragen.
Für die Übertragung des Hauses an den Enkel ist kein Ausgleich von Pflichtteilen o.ä. erforderlich.
Selbst B kann rechtlich gesehen anschließend mit einer Eigenbedarfskündigung zum Verlassen des Hauses gezwungen werden. Dass das den Familienfrieden zerstört ist mir allerdings klar.
Ohne Gegenleistung (mindestens notarieller Verzicht auf den Pflichtteilergänzungsanspruch) sollte der Enkel D keine Zahlungen an B oder C leisten. Wenn B und C sich nicht darauf einlassen, können sie am Ende leer ausgehen, wenn z.B. die Großmutter noch mehr als 10 Jahre lebt. Mehr als den Pflichtteilergänzungsanspruch am Haus bekommen sie vom Enkel D ohnehin ohne Vertrag nicht.
Alle gemeinsam sollten einen Erbvertrag schließen, in dem die gegenseitigen Ansprüche genau geregelt sind. Der dazu notwendige notarielle Vertrag bedarf ohnehin einer ausführlichen Beratung durch den Notar.
Ich kann die wohl derzeit noch lebende und hoffentlich sich auch noch in bester Gesundheit sich freuende Großmutter noch nicht richtig verstehen, wenn Sie jetzt schon noch zu Lebzeiten etwas verschenken oder wie auch immer unter Ihre Erben und Enkel aufteilen will, obwohl sie im Prinzip wohl auch noch nicht einmal wissen kann ob der Verkauf des Hauses an wehm auch immer letztlich eines Tages für auch noch eine lebenswerte Versorgung in einem Alte.Pflegeheim gebraucht werden könnte.
Mit einem wie von hh vorgeschlagenen Erbvertrag ließe sich im Prinzip alles regeln, nur ist dieser auch nicht gerade billig obwohl ich so genau die Notarpreise nicht kenn und auch schließlich vom Grundstücksawert abhängig sein werden.
MfG
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