Haus+ Vereinbarung Notar

15. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Isi22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus+ Vereinbarung Notar

Hallo,
Ich habe folgendes Problem und zwar wir sind drei Hausbesitzer einmal meine Mutter die 50% besitz mein Bruder und ich mit jeweils 25 %. ( mein Lebensgefährte und ich bewohnen das Haus alleine )
Mein Bruder gibt seine Anteile ab wegen seiner Insolvenz.
Bei uns im Notarbrief is das so wenn Jmd Schulden hat kann Ihn seine Anteile abgenommen werden. Meine Mutter hat hohe Schulden so viel wie ich weiß zum Glück noch nicht aufs Haus was noch kommen kann (hoffe es aber nicht) oder irgendwelche eintreiber vor der Türe stehen. Jetzt is meine Frage da sie ja die meisten Anteile besitz wäre es möglich aufgrund der Festlegung ihr die Anteile "wegzunehmen " ( Gespräche sind derzeit mit ihr nicht möglich auch finanziell trage ich alles alleine)

Ich danke euch schon mal im voraus

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

"Wegnehmen" geht nicht.
Aber wenn du die Anteile deines Bruders übernimmst, hast du 50%.
Du kannst sie Erbengemeinschaft gegen den Willen eines Mitbesitzers nur duch eine amtliche Versteigerung auflösen. Das Haus steht dann öffentlich zur Versteigerung. Da kann jedermann mitbieten und wenn er das höchste Gebot abgeben hat, das Haus auf diese Weise zu seinem Eigentum machen. Du kannst es so erwerben, wenn du Pech hast, kann es auch ein Fremder erwerben.
Diese Versteigerung kannst du natürlich auch ohne die 25% deines Bruders zu erwerben, beantragen.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Für die Beantwortung der Frage wäre der Inhalt der seinerzeit geschlossenen notariellen Vereinbarung nicht uninteressant. Vielleicht möchte man hieraus ja einmal (auszugsweise) zitieren?!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.762 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen