Folgender Fall:
Drei Eigentümer (Vater und seine zwei Töchter) stehen zu jeweils 1/3 im Grundbuch als Eigentümer. Der Vater möchte sein Drittel an die Kinder verschenken. Ein Kind will dem anderen Kind seine 50% abkaufen und alleiniger Eigentümer werden. Welche Reihenfolge des Ablaufs ist sinnvoll? Sollte der Vater erst seinen Anteil auf beide Kinder aufteilen und dann das eine Kind das andere auszahlen oder wäre es sinnvoll, dass der Vater seinen Anteil zuerst an das Kind, was alleiniger Eigentümer werden will abtritt und dieser dem anderen Kind 50% vom ganzen auszahlt?
Ein Kind (das alleiniger Eigentümer werden will) bewohnt das Haus bereits seit 2 Jahren mietfrei. Der Vater möchte, dass dies bei der Aufteilung berücksichtigt wird und an das Kind, welches ausbezahlt werden soll, eine dementsprechende Ausgleichszahlung stattfindet.
Wie ist die Gesamtsituation am steuergünstigesten für alle Parteien zu lösen?
Haus 3 Eigentümer Verwertung
25. September 2017
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Frage vom 25. September 2017 | 14:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus 3 Eigentümer Verwertung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 25. September 2017 | 21:49
Von
Status: Unbeschreiblich (49370 Beiträge, 17365x hilfreich)
Zitat:Welche Reihenfolge des Ablaufs ist sinnvoll?
Keine Reihenfolge, sondern alles in einem Vertrag regeln.
Bilden die 3 eine Erbengemeinschaft oder wie kam es zu diesen Eigentumsverhältnissen?
-- Editiert von hh am 25.09.2017 21:50
#2
Antwort vom 26. September 2017 | 12:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Eigentumsverhältnisse entstanden durch Schenkungen innerhalb der Familie. Das Haus gehörte dem Vater und der Mutter gemeinsam. Die Mutter schenkte ihre 50% den Kindern und der Vater schenkte von seinen 50% 17% an seine Kinder. So, dass Vater, Tochter, Tochter jeweils 33% innehaben. Alle Parteien leben noch.
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#3
Antwort vom 26. September 2017 | 12:36
Von
Status: Unbeschreiblich (49370 Beiträge, 17365x hilfreich)
Bei einer Erbengemeinschaft wäre das gesamte Vorhaben steuerfrei gewesen.
So fällt für die Übertragung des Anteils von einer Tochter an die andere Grunderwerbsteuer an. Die Übertragung des Anteils des Vaters an die Tochter ist jedoch steuerfrei.
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