Haus - Absicherung des Partners

20. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ralle_62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus - Absicherung des Partners

Hallo,

folgender Fall soll rechtlich abgesichert werden.
Ein Mann und eine Frau heiraten, haben jeweils zwei Kinder aus erster Ehe, der Mann hat ein halbes Haus mit Schulden aus erster Ehe, die Frau hat ein abgezahltes Haus, in dem die Beiden nun auch leben. Es gibt keine gemeinsamen Kinder.

Das Haus der Frau ist alt und der Mann hilft tatkräftig auch finanziell beim Um- bzw. Ausbau des Hauses, sagen wir mit 30.000,-€.

1. Wie können die Beiden den Mann absichern, dass falls die Frau verunglückt o.ä. er nicht von den Kindern der Frau auf die Strasse gesetzt wird und er auch wenigstens das investierte Geld zurück bekommt?

2. Haben die Kinder des Mannes einen Anspruch an dem Haus der Frau, wenn dieser verstirbt und muss die Frau für die Schulden des Mannes am anderen Haus aufkommen?

Danke schon mal für Eure Hilfe.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

zu 1.: Das kann man z.B. dadurch lösen, dass die Frau den Mann als Vorerben einsetzt und dann die Kinder der Frau als Nacherben.

zu 2.: Wenn der Mann zuerst verstirbt, dann haben die Kinder des Mannes keinen Anspruch. Die Frau erbt in dem Fall 50%, also sowohl dieHälfte des Hausanteils des Mannes als auch die Hälfte der Schulden. Die anderen 50% gehen zu gleichen Teilen an die Kinder des Mannes.

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#2
 Von 
Ralle_62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort HH.

Erbt der Mann denn überhaut etwas vom Haus seiner Frau?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Erbt der Mann denn überhaut etwas vom Haus seiner Frau?


Wenn der Mann als Vorerbe eingesetzt wird, dann wird er nach dem Tod der Frau Alleineigentümer des Hauses. Allerdings ist ein Vorerbe in manchen Dingen beschränkt wie z.B., dass er das Haus nicht ohne weiteres verkaufen darf.

Wie umfangreich die Beschränkungen sein sollen, kann auch im Testament festgelegt worden. Dazu möchte ich auf die Stichworte befreiter Vorerbe und nicht befreiter Vorerbe verweisen. Hierzu sollte man sich dann auch genauer beraten lassen um festzuelgen, welche Beschränkungen denn bestehen sollen und welche nicht.

Die Kinder der Frau sind dann Nachereben. Sie erben somit das Haus erst nach dem Tod des Mannes. Außerdem hat ein Nacherbe keinen Pflichtteilsanspruch, da er ja Erbe ist wenn auch erst nach dem Tod des Vorerben. Natürlich kann auch das Kind des Mannes als Nacherbe eingesetzt werden, wenn man das wünscht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ralle_62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok HH, Danke.
Vorerbe und Nacherbe habe ich dann verstanden. Kann dies im Testament festgelegt werden, oder nur beim Notar?

Wie ist es aber wenn nichts festgelegt wird, erbt der Mann einen Teil des Hauses durch die Ehe, oder erbt er nichts, weil die Frau das Haus mit in die Ehe eingebracht hat?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Kann dies im Testament festgelegt werden, oder nur beim Notar?


Das kann auch in einem privatschriftlichen Testament festgelegt werden. Wenn man sich aber mit den Feinheiten nicht richtig auskennt, sollte man besser zu einem Notar gehen.

Zitat:
Wie ist es aber wenn nichts festgelegt wird, erbt der Mann einen Teil des Hauses durch die Ehe, oder erbt er nichts, weil die Frau das Haus mit in die Ehe eingebracht hat?


Ohne Testament erbt der Mann 50% und die anderen 50% gehen zu gleichen Teilen an die leiblichen Kinder. Ein Zugewinnausgleich findet im Todesfall nicht statt, bzw. genau genommen erfolgt er pauschal ohne Ermittlung des tatsächlichen Zugewinns. Der 50%-Erbteil des Mannes setzt sich aus 25% echtem Erbteil und 25 pauschalem Zugewinnausgleich zusammen.

Zitat:
Wie können die Beiden den Mann absichern, dass falls die Frau verunglückt o.ä. er nicht von den Kindern der Frau auf die Strasse gesetzt wird


Das wäre dann aber nicht völlig gesichert, da die Kinder mit ihrem Erbanteil die Teilungsversteigerung erzwingen könnten. Außredem sollte man bedenken, dass der 50%-Anteil des Mannes dann nach dessen Tod an seine Kinder gehen.

Ohne Testament macht es für den jeweiligen Kinder daher einen erheblichen Unterschied, in welcher Reihenfolge Mann und Frau versterben.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ralle_62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, für die ausführliche Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

Bei diesem Sachverhalt sollte man sich von einem Notar beraten lassen. Dieser formuliert das Testament rechtssicher.

Bei einem notariellen Testament wird im Erbfall kein Erbschein benötigt. Die Kosten eines notariellen Testaments heben sich in etwa auf.

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