Haus Erben - Klappt das so? - Die letzten "Kleinigkeiten" vor dem NoTar Termin

19. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb506722-30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus Erben - Klappt das so? - Die letzten "Kleinigkeiten" vor dem NoTar Termin

Hallo zusammen,

ich hatte bereits 2 Beiträge in diesem Forum gepostet bei denen mir sehr gute Tipps gegeben wurden.
Nun stehe ich bei den letzten "Kleinigkeiten" und benötige nochmal eure Hilfe :)

Nochmal kurz zusammen gefasst um was es geht.

-> Meine Oma (85 Jahre, Inhaberin einer Immobilie)
-> Die Tochter meiner Oma (hat eine eigene Immobilie, kein Interesse an der Immobilie meiner Oma, die Immobilie der Oma ist für die Tochter eine Absicherung im Pflegefall meiner Oma)
-> Der Sohn meiner Oma (mein Vater) ist bereits verstorben
-> dafür tritt meine Schwester als Enkelkind in die Erbreihenfolge (hat auch kein Interesse am Haus)
-> sowie ich als Enkelkind (ich habe Interesse und will die Immobilie mit meiner Frau in Zukunft wenn die Oma verstorben ist bewohnen)


Nun die fast Finale Einigung mit der Tochter meiner Oma:

-> Aufsetzen eines Dokuments beim Notar noch zu Lebzeiten meiner Oma mit folgenden wichtigen Punkten...
-Die Tochter tritt im falle des Todes meiner Oma von ihren Pflichtteilsanspruch zurück und will nur eine Abfindung in Festgelegter Höhe
-Meine Schwester ebenso wie die Tochter
-Das Haus bleibt im Besitz meiner Oma bis zum Tode (Damit es im falle einer Pflege als Notlösung für anfallende Kosten dient)

Da wie schon geschrieben meine Frau und ich auf jedenfall das Haus bewohnen wollen, würden wir es im Falle der Pflege sogar in Kauf nehmen möglichst die Kosten noch zu übernehmen (solange es tragbar ist) damit das Haus nicht verkauft werden muss.

Nun ist die Frage ob das alles so klappt oder ob wir hier wichtige Dinge vergessen haben zu betrachten?

Was nochmal wichtig ist zu erwähnen sind die Prioritäten der einzelnen Parteien:

->Oma - ihr ist egal wie wir das regeln
->Tochter - sie will das Haus als Sicherheit für eine Pflege erst einmal in Besitz der Oma lassen + eine Abfindung nach dem Tode der Oma
->Meine Schwester - Hier sollte es bei der Einigung keine Schwierigkeiten geben
->Meine Frau und Ich - oberste Prio ist für uns das Bewohnen des Hauses nach dem Tod der Oma.


Danke schonmal für alle Antworten

Grüße

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Kommt drauf an wie die Abfindung mit der Tante formuliert ist.
Wenn ihr ein paar Jahre Omas Pflege zahlt (damit das Haus nicht dabei draufgeht) sollte die Abfindung aus meiner Sicht niedriger sein als wenn ihr das Haus problemlos erbt.

Außerdem finde ich die Formulierung, dass die Tochter von ihrem Pflichtteilsanspruch zurücktritt, fragwürdig: wenn Oma ohne Testament stirbt, hat die Tochter keinen Pflichtteils- sondern einen Erbanspruch. Man sollte die Oma in den vertrag mit einbinden und in den Vertrag aufnehmen, dass du (oder du und deine Frau) allein das Haus erbt oder sogar alleinige Erben werdet. Ohne Erbvertrag könntet ihr dumm dastehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Wenn ihr ein paar Jahre Omas Pflege zahlt (damit das Haus nicht dabei draufgeht) sollte die Abfindung aus meiner Sicht niedriger sein als wenn ihr das Haus problemlos erbt.


Sehe ich auch so. Wisst Ihr, was für Beträge da auf Euch zukommen können ? Wir haben gerade einen Pflegefall (Mutter) im Pflegeheim, Eigenanteil ca. 800 EUR/Monat. Gut, man kann das dann als "Miete" sehen, wenn man in der Zeit schon das Haus beziehen kann, aber so locker flockig wird das nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb506722-30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Kommt drauf an wie die Abfindung mit der Tante formuliert ist.
Wenn ihr ein paar Jahre Omas Pflege zahlt (damit das Haus nicht dabei draufgeht) sollte die Abfindung aus meiner Sicht niedriger sein als wenn ihr das Haus problemlos erbt.

Außerdem finde ich die Formulierung, dass die Tochter von ihrem Pflichtteilsanspruch zurücktritt, fragwürdig: wenn Oma ohne Testament stirbt, hat die Tochter keinen Pflichtteils- sondern einen Erbanspruch. Man sollte die Oma in den vertrag mit einbinden und in den Vertrag aufnehmen, dass du (oder du und deine Frau) allein das Haus erbt oder sogar alleinige Erben werdet. Ohne Erbvertrag könntet ihr dumm dastehen.


Gerade um die richtige Formulierung mache ich mir sorgen damit hier nichts schief läuft...

Die Abfindung ist auf jedenfall wesentlich niedriger.

Würde bedeuten, die Tochter sollte nicht vom Pflichtteilsanspruch, sondern vom Erbe zurück treten oder?
So wie du das meinst hatte ich es schon auch gemeint. Worum es eigentlich geht ist ein Erbvertrag der Notariell aufgesetzt wird.
Alleinige Erben wäre hier klar eine Option aber wenn dann muss die Tochter, sowie meine Schwester da auch unterschreiben um auf ihren Erbanspruch zu verzichten bzw. nur das zu bekommen was darin festgelegt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb506722-30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von quiddje):
Wenn ihr ein paar Jahre Omas Pflege zahlt (damit das Haus nicht dabei draufgeht) sollte die Abfindung aus meiner Sicht niedriger sein als wenn ihr das Haus problemlos erbt.


Sehe ich auch so. Wisst Ihr, was für Beträge da auf Euch zukommen können ? Wir haben gerade einen Pflegefall (Mutter) im Pflegeheim, Eigenanteil ca. 800 EUR/Monat. Gut, man kann das dann als "Miete" sehen, wenn man in der Zeit schon das Haus beziehen kann, aber so locker flockig wird das nicht.


Absolut... das ganze ist ein Risiko das im äußersten Notfall dann eben doch vom Verkauf des Hauses abgedeckt werden müsste, was ich natürlich nicht hoffe das es soweit kommt.

Glücklicherweise hat die Oma noch Eigenkapital, sowie eine gute Rente... Ob das alles reicht und vorallem wie lange ist auch immer schwer abzuschätzen leider... :(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Würde bedeuten, die Tochter sollte nicht vom Pflichtteilsanspruch, sondern vom Erbe zurück treten oder?


Nein, vielmehr sollte die Abfindungen für den Fall gekürzt werden, dass Ihr erhebliche Pflegeaufwendungen tragen müsst.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tinchen16072011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir hatten einen ähnlichen Fall und haben es wie folgt gemacht. Allerdings war meine Oma bereits seit kurzer Zeit im Pflegeheim. Ein Gutachter hat den Wert des Hauses benannt. Wir haben meiner Oma das Haus zu einem angemessenen Preis abgekauft. Allerdings war dieser Kaufpreis in Raten zahlbar. Die erste Rate betrug etwa 1/3 des Kaufpreises und es war so ausgelegt, dass die nächste Rate fällig wird, wenn die Kosten der Pflege die erste Rate aufgebraucht haben. Im Falle des (leider dann auch eingetretenen) Ablebens während dieser Zeit, geht der Restbetrag der jeweils gezahlten Rate an die Erben. Die ggf. restlichen Raten verfallen mit dem Tod. Mit dieser Lösung sind alle gut gefahren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Mit dieser Lösung sind alle gut gefahren.


Wenn ich das richtig verstehe, dann haben die Ansprüche der Erben vom Zufall abgehangen.

Sollte z.B. die vorhergehende Rate am 31.03. verbraucht sein und daher die nächste Rate am 01.04. fällig sein, dann würden beim Tod der Oma am 31.03. die Erben leer ausgehen, während sie beim Tod der Oma einen Tag später Anspruch auf die volle nächste Rate gehabt hätten.

Wenn die Oma zum "richtigen" Zeitpunkt verstirbt, dann sind natürlich alle zufrieden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tinchen16072011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau. Allerdings waren sich auch alle Erben einig, dass sie eigentlich nichts von dem Haus haben möchten. Gleichzeitig waren wir aber rechtlich auf der sicheren Seite. Unser Notar hatte damals diese Variante vorgeschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen